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Altersgrenze für den Hartz-4 Anspruch

Vom 15. Geburtstag bis zur Altersgrenze

Leistungsberechtigt sind grundsätzlich solche Personen ab dem 15.  Geburtstag bis zum Ablauf des Monats, in dem sie die Altersgrenze nach § 7a SGB II erreichen.

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Renteneintrittsalter

Mit Erreichen der Altersgrenze im Sinne des § 7a SGB II erlischt der Anspruch auf Hartz-4. Das Jobcenter muss jedoch bis zum Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze erreicht wird, weiterzahlen.

In der Regel besteht dann aber ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII.

Beachte: Problematik der Zwangsverrentung

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