Jobcenter Kreis Gütersloh || Neue Mietobergrenze ab 01.07.2018

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Neue Mietobergrenze beim Jobcenter Kreis Gütersloh

Das Jobcenter Kreis Gütersloh hat zum 01.01.2018 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.07.2018 geltend folgende Mieten in dem Kreis des Jobcenters Gütersloh als angemessen und müssen vom Jobcenter Gütersloh übernommen werden:


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das Jobcenter Gütersloh Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!


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