JobCenter Essen || Angemessene Miete (KdU) ab 01.12.2019

Neue Mietobergrenze beim JobCenter Essen


Das Jobcenter Essen hat zum 01.12.2019 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.12.2019 geltend folgende Mieten in der “Gründen Hauptstadt Europas” Essen als angemessen und müssen vom Jobcenter Essen und Sozialamt angepasst und übernommen werden:

Anzahl der Personen Angemessene Wohnungsgröße (m²) Mietrichtwert (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung)
1 Person 50 m2 354,50 Euro
2 Personen 65 m2 451,10 Euro
3 Personen 80 m2 555,20 Euro
4 Personen 95 m2 668,80 Euro
5 Personen 110 m2 796,40 Euro
6 Personen + 15 m2 für jede weitere Person 882,00 Euro


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das JobCenter Essen oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!

 

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