Neue Mietobergrenze beim JobCenter Essen
Das Jobcenter Essen hat zum 01.12.2019 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.12.2019 geltend folgende Mieten in der “Gründen Hauptstadt Europas” Essen als angemessen und müssen vom Jobcenter Essen und Sozialamt angepasst und übernommen werden:
Anzahl der Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Mietrichtwert (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung) |
---|---|---|
1 Person | 50 m2 | 354,50 Euro |
2 Personen | 65 m2 | 451,10 Euro |
3 Personen | 80 m2 | 555,20 Euro |
4 Personen | 95 m2 | 668,80 Euro |
5 Personen | 110 m2 | 796,40 Euro |
6 Personen | + 15 m2 für jede weitere Person | 882,00 Euro |
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das JobCenter Essen oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!