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Neue Mietobergrenze beim JobCenter Köln
Das JobCenter Köln hat zum 01.01.2020 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.01.2020 geltend folgende Mieten in der Dom-Stadt am Rhein als angemessen und müssen vom JobCenter Köln und Sozialamt angepasst und übernommen werden:
Anzahl der Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Mietrichtwert (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung) |
---|---|---|
1 Person | 50 m2 | 633,00 € |
2 Personen | 65 m2 | 767,00 € |
3 Personen | 80 m2 | 913,00 € |
4 Personen | 95 m2 | 1.065,00 € |
5 Personen | 110 m2 | 1.217,00 € |
jede weitere Person | + 15 m2 | zzgl. 153,00 € |
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das JobCenter Köln oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren .ich lebe mit zwei Kindern 17 und 18 Jahre alt in einer 70 m die arge zahlt nicht die volle Miete weil der Umzug nicht genehmigt wurde das ist schon 9 Jahre her
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Helen Khalaf, wohne in Bad Salzuflen.
Ich werde am 1.07.20 studienkolleg in der Fachhochschule des Mittelstand anfangen und habe eine Wohnung in Köln (Elzst. 8/50937 Köln) gefunden
Die Miete beträgt monatliche Warmmiete :580€.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit Freundlichen Grüßen
Helen Khalaf