[us_page_title description=“1″ align=“center“]
  1. Startseite
  2. Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft

Liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor, so ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

  • Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.

  • Ferner wird der Hartz-4 Regelsatz entsprechend reduziert.

Wenn man diese beiden Rechtsfolgen berücksichtigt, dann sollte jeder Bedürftige aber genau wissen, wann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt und welche Personen nicht dazugerechnet werden dürfen.

Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören zunächst alle Personen eines gemeinsamen Haushalts, die gemeinsam wirtschaften. Das sind auf jeden Fall (§ 7 Abs. 3 SGB II):

  • Eltern oder Elternteile

  • Ehegatten sowie eheähnliche Partner

  • Kinder unter 25 Jahren

Vermutung bei eheähnlichen Partnern

Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft werden wie Eheleute behandelt mit der Besonderheit, dass hierbei eine Bedarfsgemeinschaft bei bestimmten Kriterien (§ 7 Abs. 3a SGB II) vermutet wird. Die Vermutung greift, wenn Personen:

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,

  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.

Wer gehört nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft?

Nicht alle Personen, die in einer Wohnung oder einem Haus gemeinsam leben, werden automatisch zu einer Bedarfsgemeinschaft gezählt.

Folgende Personen gehören nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft:

  • dauernd getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner

  • über 25-jährige Kinder

  • verheiratete Kinder

  • Kinder mit ausreichendem Einkommen

  • Großeltern, Enkel, Pflegekinder

  • Mitbewohner einer Wohngemeinschaft

Beachte: Eine Bedarfsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn trotz gemeinsamer Wohnung eine getrennte Haushaltsführung erfolgt. Das ist der Fall, wenn getrennt Wäsche gewaschen, eingekauft und gekocht wird. Auch Hausrat sowie Möbel dürfen dann nicht gemeinsam angeschafft werden.

Hat das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt und die Hartz-4 Leistung gekürzt. Wir überprüfen Ihren Bescheid kostenlos.

Was ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft?

Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt immer dann vor, wenn die Eltern eines Kindes getrennt leben und sich das Kind im Rahmen des Umgangsrechts vorübergehend bei dem anderen Elternteil aufhält, bei dem es nicht wohnt.

Ist dieser Elternteil in Bezug von Hertz-4, so kann er für jeden Tag, an dem das Kind sich mehr als 12 Stunden bei ihm aufhält, auf Antrag anteilig pro Tag 1/30 des Regelsatzes erhalten.

Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft!

Im Rahmen einer Wohngemeinschaft leben mehrere Personen gemeinsam, teilen sich in der Regel die Pflege des Haushalts untereinander, sind dennoch keine Bedarfsgemeinschaft, denn es fehlt am Willen des gemeinsamen Wirtschaftens. Damit stehen sie auch nicht finanziell für einander ein.

Beachte: Im Falle einer Kürzung von Hartz-4 Leistungen wegen Anrechnung von Einkommen oder Vermögen eines anderen Mitbewohners, ist es dringen zu raten, sich an einen Experten zu wenden!

Hat das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl nur eine Wohngemeinschaft vorliegt und die Hartz-4 Leistung gekürzt. Wir überprüfen Ihren Bescheid kostenlos.