Kostenübernahme für FFP 2-Schutzmasken bzw. medizinische Masken beim Jobcenter bzw. Sozialamt beantragen
Nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts am 12.01.2021 steht nun fest: In Bayern müssen Kunden und Fahrgäste ab kommenden Montag (18.01.2021) in Handel und Nahverkehr eine FFP 2-Schutzmaske tragen. Die sogenannten Community-Masken, selbstgenähte Alltags- oder Behelfsmasken oder der medizinische Mund-Nasen-Schutz sind dann dort nicht mehr zulässig.
UPDATE: 19.01.2021
Nun haben Medienberichten zu folge, auch die übrigen Bundesländer eine verschärfte Maskenpflicht eingeführt. So sollen in den öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen nur noch das Tragen von mindestens medizinische Masken erlaubt sein.
Kosten sind nicht im Regelsatz berücksichtigt
Die Kosten für den Kauf von den FFP 2-Schutzmasken bzw. medizinischen Masken werden in dem Regelsatz nicht berücksichtigt. Dabei sind diese auch ziemlich teuer.
Zu kaufen gibt es die FFP 2-Schutzmasken und medizinische Masken u.a. in Apotheken und auch in diversen Drogeriemärkten. Die Preise variieren, der Stückpreis liegt etwa zwischen drei und fünf Euro, im Mehrfach-Pack sinkt der Preis, jedoch ist das für Hartz IV-Empfänger kaum zu bezahlen, zumal diese Position nicht im Hartz IV-Regelsatz eingeplant ist.
Sozialgerichte müssen dies auch berücksichtigen
Alle bisher ergangenen Entscheidungen der Sozialgerichte müssen die Tragepflicht von FFP 2-Schutzmasken und medizinischen Schutzmasken nun bei den kommenden Fällen auch berücksichtigen. Damit sind die alten Urteile nur nicht mehr dort gültig, wo eine landesweite Tragepflicht eingeführt wurde.
Masken regelmäßig wechseln
Dabei muss unbedingt bedacht werden, dass die Masken nicht dauerhaft getragen und regelmäßig ausgewechselt werden müssen. Bei den medizinischen Schutzmasken (sog. OP-Masken) handelt es sich sogar um eine Einwegmaske, und muss somit nach dem tragen sofort ausgewechselt werden.
Tipp vom Anwalt: Stellen Sie jeden Monat für jede hilfsbedürftige Person Ihres Haushalts einen neuen Antrag.
Muster für einen Antrag
Word: Antrag auf Schutzmasken!
PDF: Antrag auf Schutzmasken!
Sollte das Jobcenter Ihren Antrag ablehnen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und prüfen Ihr Anliegen für Sie kostenfrei.


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11 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Guten Abend ich habe eine Frage ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern eins Risiko Patient… bis jetzt hat das jobcenter alles abgelehnt was man beantragt hat wegen corona ob Mehrbedarf weil alle zuhause sind und ich nicht mehr arbeiten kann zum anderen kosten für Masken….. was kann ich noch tun…. wir sind aus Thüringen
[…] Quelle: https://mein-hartz4-anwalt.de/ […]
Ich kann die Masken nicht kaufen..also muss ich zu Hause bleiben ? Hätte niemanden der für mich ein kaufen könnte. Ich beziehe eine kleine Rente Plus auf stockung.
Hallo Frau Althoff, Sie müssen auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter bzw. Sozialamt stellen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, dann können Sie sich gern jederzeit an wenden. MfG RA Befort
Was ist wenn man Grundsicherung erhält??? MG
Hallo K.Weber, Sie müssen den Antrag bei Ihrem Sozialamt stellen. FAlls de rAntrag abgelehnt werden sollte, dann dürfen Sie sich gerne jederzeit bei mir wieder melden. MfG RA Befort
Hallo K.Weber,
in diesem Fall müssen Sie den Antrag beim Sozialamt stellen. sollte der Antrag abgelehnt werden, dann dürfen Sie sich gerne jederzeit bei mir wieder melden.
MfG RA Befort
Einfach…DANKE!
für die sehr gute Vorarbeit. Ich hoffe, sie wird entsprechend verwendet.
LG
laut anruf beim JC hamburg vor 15 min ca sind ffp2 masken im regelsatz enthalten ,da diese beim netto zb nur 99 cent kosten würden und somit durch die erhöhung des regelsatzes für jeden bezahlbar wären.
Hallo Frau Marcks,
diese Aussage trifft nicht zu. Sie können auf einen schriftlichen Bescheid vom JC bestehen. Danach können Sie den Bescheid gerne uns zur kostenfreien Prüfung zusenden.
MfG RA Befort
Damit hat sich die Kostenübernahme zumindest in Sachsen wohl erledigt.
https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/jobcenter-muss-keine-kosten-fuer-ffp2-masken-uebernehmen-artikel11372664