Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten für den Führerschein?!
Ein Führerschein erleichtert nicht nur den Alltag, in Zeiten von überteuerten Mietwohnung und Abbau der Arbeitsplätze ist ein Führerschein eine Notwendigkeit geworden, um eine bezahlbare Wohnung sowie einen Arbeitsplatz zu finden.
Der internationale Handel hat dafür gesorgt, dass insbesondere in der Transport-Branche die Nachfrage nach neuen Berufsfahrern stetig gestiegen ist. Aufgrund der neuen hohen Nachfrage stellt sich die Frage, ob das Jobcenter die Kosten für den Führerschein übernimmt.
Grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jobcenter
Vorab kann schon gesagt werden, dass die Hartz4-Bedürftigen keinen rechtlichen Anspruch darauf haben, dass das Jobcenter die Kosten für den Führerschein übernimmt.
Leistungen zur Eingliederung
Allerdings kann ein Anspruch für einen Hartz4-Bedürftiger auf Kostenübernahme des Führerscheins aus dem Vermittlungsbudget ergeben. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Jobcenter-Mitarbeiters.
Konkretes Jobangebot bzw. Stellenzusage
Da ein Führerschein jedoch die Chancen auf eine Einstellung in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf erhöht, kann das Jobcenter eine Ablehnung nur schwer begründen.
Ermessensreduzierung auf Null
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 15 317/11 B ER) hat sich mit einem solchen Fall beschäftigt und entschieden, dass das Jobcenter die Kosten aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II iVm § 45 SGB III zu übernehmen hat.
Dazu ist aber ein konkretes Jobangebot bzw. eine Stellenzusage erforderlich.
Welche Führerschein-Klasse wird übernommen?
LKW- bzw. Busführerschein
Dabei kommt es darauf an, wozu der Hartz4-bedürftige den Führerschein benötigt. Wenn er einen Stellenzusage als ein LKW- bzw. Busfahrer vorlegt, dann wird die Kostenübernahme auch für den LKW- bzw. Busführerschein bewilligt.
B-Klasse
Hat der Hartz4-Bedürftige eine Stellenzusage für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung vorgelegt, für die kein LKW- bzw. Busführerschein erforderlich ist, der Bedürftige aber nur mit einem eigenen Pkw zur Arbeit fahren kann (wegen Entfernung, Schichtarbeit, keine öffentlichen Verkehrsmittel), auch dann können die Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Dazu muss eine Stellenzusage vorgelegt werden und der Nachweis erbracht werden, dass die Kosten nicht mit eigenen Mitteln beglichen werden können.
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