Heizkosten vom JobCenter ohne Hilfebedürftigkeit?
SGB II-Leistung nur bei Hilfebedürftigkeit
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf SGB II-Leistungen nur dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere (§§ 7 – 9 SGB II) Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) vorliegt. Hat eine Person nach dem SGB II ausreichend Einkommen, also auch nur einen Euro mehr als der vom JobCenter errechnete Bedarf (Geringverdiener), dann entfällt die Hilfebedürftigkeit und der Antrag au fSGB II-Leistungen (Hartz-4) wird abgelehnt.
Bundessozialgericht (B 14 AS 20/18 R)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat aber in einem Urteil vom 08.05.2019 (B 14 AS 20/18 R) anders entschieden. So können auch Geringverdiener, auch wenn die nicht im SGB II-Leistungsbezug sind, unter Umständen einen Heizkostenzuschuss vom JobCenter bekommen.
Heizkostenzuschuss
Nach dem Urteil des BSG kann einen Heizkostenzuschuss vom JobCenter bekommen, wer mit geringerem Einkommen im Eigenheim lebt.
Auch ohne SGB II-Leistungsbezug
Der Anspruch besteht auch bei Personen, die nicht im Bezug von SGB II-Leistungen sind, aber für das Befüllen des Öltanks hohe Kosten aufbringen müssen.
Monatsprinzip im SGB II
Zur Begründung verwiesen die Richter beim BSG auf das „Monatsprinzip“ im SGB II. Das Monatsprinzip besagt, dass der Bedarf in dem Monat zu decken sei, in welchem er entstanden ist (auch wenn das Material für mehrere Monate geplant ist).
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