Eine Unterstützung von Verwandten und Verschwägerten kann aber nur dann erwartet werden, wenn ihnen Mittel zu Verfügung stehen, die deutlich über ihrem eigenen Bedarf liegen.
Dabei muss das Einkommen von Verwandten und Verschwägerten zunächst bereinigt werden, indem ein erhöhten Freibetrag (2 x Regelbedarf + anteilige Miete) abgezogen wird.
Schließlich wird das bereinigte Einkommen, das den Freibetrag übersteigt berücksichtigt, und zwar in Höhe von 50 % des übersteigenden Betrages.
Widerlegung der Vermutung
Die Vermutung kann durch den Hilfebedürftigen widerlegt werden. Dazu muss er bloß Tatsachen benennen, die eine Unterstützung durch Verwandte oder Verschwägerte aus einem gemeinsamen Haushalt verneinen. Das kann der Fall sein, wenn Verwandte oder Verschwägerte selbst hohe Kosten für die Rückzahlung eines Darlehens haben.