Neue Mietobergrenze beim JobCenter Bochum


Das JobCenter Bochum hat zum 01.06.2021 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.06.2021 geltend folgende Mieten in der Stadt der Ruhr-Universität Bochum als angemessen und müssen vom JobCenter Bochum und Sozialamt angepasst und übernommen werden:

Anzahl der Personen Angemessene Wohnungsgröße (m²) Mietrichtwert (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung)
1 Person 50 m2 392,85 Euro
2 Personen 65 m2 492,44 Euro
3 Personen 80 m2 578,64 Euro
4 Personen 95 m2 685,14 Euro
5 Personen 110 m2 899,80 Euro
6 Personen + 15 m2 für jede weitere Person 1.008,70 Euro


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das JobCenter Bochum oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!

 



10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo! Wieviel Qm bekommt man dazu, wenn man als Single einen Rollator hat?
    50 + 5 qm?

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    • Hallo Marc.

      In NRW wird in einer Verwaltungsvorschrift zum Wohnungsbindungsgesetz und dabei in Ziffer 5.72 zum § 27 Absatz 4 Wohnungsförderungsgesetz zur Wohnungsgröße wie folgt erklärt:

      5.72
      Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 Quadratmetern ist wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person, eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarfs oder zur Vermeidung besonderer Härten z. B. zuzubilligen: jungen Ehepaaren, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat und deren Ehe noch nicht länger als 5 Jahre besteht, Blinden, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Alleinerziehenden mit Kindern ab vollendetem 6. Lebensjahr.

      Man könnte das auf Ihren Fall übertragen, so dass Ihnen weitere 15 qm an Fläche zustehen könnten.

      Ich hoffe Ihnen damit behilflich gewesen zu sein.

      MfG
      RA Stefan Befort

      Antworten
    • Guten Tag,
      Ich habe ein Problem, derzeit wohne ich in einer zimmervermietung, aufgrund von häuslicher Gewalt. In meiner Stadt gibt es keine angemessenen Wohnungen. Gibt es eine Regelung für Sonderfälle, na die Mieten in meiner Stadt teurer sind als der vorgeschriebene Preis. auch die kompletten Kosten der zimmervermietung werden leider nicht übernommen. ich hatte im Dezember einen schweren Autounfall gehabt, aufgrund dessen habe ich meinen Job verloren und weil seitdem mein brustbein gebrochen ist (die Heilung dauert 4-6 Monate) bin ich noch mindestens für die nächsten 2-3 Monate krankgeschrieben und kann keine Arbeit aufnehmen. aufgrund dessen bin ich auf das jobcenter angewiesen. gibt es eine Möglichkeit dass in diesem Sonderfall auch mehr gezahlt wird?

      Liebe Grüße

      Antworten
  • Guten Tag,
    Wir (Mein Freund, meine Tochter und ich) müssen leider umziehen, da unsere Wohnungsgesellschaft unser Haus Ende diesen Jahres abreißen möchte. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden die, wie unsere jetzige 65 qm groß ist, allerdings 34,00 € teurer ist, als es uns vom Jobcenter eigentlich zusteht. Meine Frage ist nun ob das Jobcenter die Wohnung trotzdem genehmigen kann und wir die 34,00 € selbst zahlen können oder wird es definitiv abgelehnt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  • Jennifer Yvonne Schäfer
    20. April 2020 15:29

    Schönen guten Tag. Ich weiß jetzt nicht ob das hier hin gehört aber ich Frage jezt einfach Mal.. ich wohne zur Zeit noch in Bochum,diese Wohnung ist gekündigt. Werde nach Mönchengladbach Ziehen,zu meinen Verlobten. Wir ziehen
    erstmal nicht in eine Wohnung ,da wir beide jeweils mwhrerw Hunde Haben wo 2davon nicht zusammen konnen.ich suche mir eine Wohnung in MG. Ich muss dazu sagen,das wir im nächsten Monat heiraten werden. Zusammen ziehen wird irgendwann erfolgen.ich habe einen Sohn 19,der in Bochum bleibt. Mich aber oft besuchen kommen wird .oft über tage.mein Verlobter hat auch 2kinder. Davon eins was oft bei ihm ist. Meine Frage ist,kann ich sowas beim Jobcenter an geben?so das ich eine Größere Wohnung bekommen kann als angegeben wird in der Tabelle für 1person?

    Antworten
  • Ronny Putz
    12. Mai 2020 7:10

    Ich wohne zur zeit mit meiner partnerin und unserer neu dazu gekommen tochter in einer 85 m\2 wohnung und müssen zum 8.6.2020 ausziehen wegen einer räumungsklage ausziehen. Hätten aber zum 1.6.2020 eine neue wohnung mit knapp 90 m\2 in aussicht. Aber die grundmiete plus betriebskosten betragen510 euro und 170 betriebskosten. Da ich mit meiner familie aber ab. 1.6.2020 nicht auf der strasse sitzen möchte weiss ich nicht ob ich den mietvertrag unterschreiben darf oder wie ich mich verhalten kann. Antwort per whats app wäre super weil es echt dringlich ist. Vielen dank im vorraus Ronny Putz

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  • Hallo, wie sieht das Aus wenn meine Wohnung mehr Quadratmeter hat als mir zu steht. Aber nicht die Mietobergrenze überschreitet. Muss ich dann trotzdem eine kleinere Wohnung suchen??? 🙄 🙄 🤔

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    • Hallo Siegfried,

      wenn die Miete angemessen ist, dann ist die Größe grundsätzlich nicht von Bedeutung.

      MfG RA Befort

      Antworten
  • Hallo, wenn die Miete bspw. bei 500€ inkl. Nebenkosten liegt, das Jobcenter nur 388€ übernehmen sollte, kann man die Wohnung trotzdem nehmen, wenn die Eltern die Differenz regelmäßig übernehmen? Danke und liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Seit,

      wenn Sie den Mietvertrag ohne eine vorherige Zusicherung durch das Jobcenter unterschreiben, dann darf das JC im Falle einer Nebenkostennachzahlung diese ablehnen, das Kautionsdarlehen darf abgelehnt werden und falls die Miete erhöht wird, darf das JC die Erhöhung ignorieren. Es ist also nicht zu empfehlen, ohne eine Zusicherung den Mietvertrag zu unterschreiben.

      MfG RA Befort

      Antworten

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