Neue Mietobergrenze beim JobCenter Bochum
Das JobCenter Bochum hat zum 01.06.2022 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.06.2022 geltend folgende Mieten in der Stadt der Ruhr-Universität Bochum als angemessen und müssen vom JobCenter Bochum und Sozialamt angepasst und übernommen werden:
Wie groß und teuer darf meine Wohnung sein?
Eine Kurz-Übersicht über die monatliche Bruttokaltmiete finden Sie hier. Heizkosten werden in der anfallenden Höhe übernommen. Wird das Warmwasser in Ihrer Wohnung nicht über Heizung aufbereitet, können Sie einen Mehrbedarf Warmwasser beantragen.
| Anzahl Personen | Größe | Höchstgrenze |
| 1 | bis 50 qm | 431,35 Euro |
| 2 | bis 65 qm | 540,70 Euro |
| 3 | bis 80 qm | 635,35 Euro |
| 4 | bis 95 qm | 752,28 Euro |
Ab einer Haushaltsgröße von 5 Personen bzw. ab einer Wohnungsgröße von 95,01 m² ist die Prüfung der Angemessenheit nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen.
| Personen im Haushalt | Orientierungswert |
| 5 | 964,30 Euro |
| 6 | 1.081,30 Euro |
| 7 | 1.198,30 Euro |
| 8 | 1.315,30 Euro |
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das JobCenter Bochum oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!

