JobCenter Bochum || Angemessene Miete (KdU) ab 01.06.2022


Neue Mietobergrenze beim JobCenter Bochum


Das JobCenter Bochum hat zum 01.06.2022 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.06.2022 geltend folgende Mieten in der Stadt der Ruhr-Universität Bochum als angemessen und müssen vom JobCenter Bochum und Sozialamt angepasst und übernommen werden:

Wie groß und teuer darf meine Wohnung sein?
Eine Kurz-Übersicht über die monatliche Bruttokaltmiete finden Sie hier. Heizkosten werden in der anfallenden Höhe übernommen. Wird das Warmwasser in Ihrer Wohnung nicht über Heizung aufbereitet, können Sie einen Mehrbedarf Warmwasser beantragen.

Anzahl Personen Größe Höchstgrenze
1 bis 50 qm 431,35 Euro
2 bis 65 qm 540,70 Euro
3 bis 80 qm 635,35 Euro
4 bis 95 qm 752,28 Euro

Ab einer Haushaltsgröße von 5 Personen bzw. ab einer Wohnungsgröße von 95,01 m² ist die Prüfung der Angemessenheit nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen.

Personen im Haushalt Orientierungswert
5 964,30 Euro
6 1.081,30 Euro
7 1.198,30 Euro
8 1.315,30 Euro


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das JobCenter Bochum oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!

 

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp