Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen. Die Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Bochum fest.
Innerhalb des Stadtgebietes von Bochum können unten angegebenen Höchstbeträge für Unterkunftskosten (ohne Heizkosten) anerkannt werden.
Zusätzlich werden die Heizkosten in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.
Unter Berücksichtigung der Personenzahl, der Wohnflächenobergrenzen und des Mietpreisniveaus ergeben sich aktuell somit folgende Angemessenheitsgrenzen bezogen auf die Bruttokaltmiete, also inklusive kalten Betriebskosten, aber ohne Kosten für die Heizung und Warmwasserbereitung:
Anzahl der Personen | Anzahl der qm | Höchstgrenze* |
1 | bis 50 | 373,90 € |
2 | bis 65 | 467,42 € |
3 | bis 80 | 554,32 € |
4 | bis 95 | 637,07 € |
5 | bis 110 | 779,02 € |
Ab einer Haushaltsgröße von 6 Personen bzw. einer Wohnungsgröße von 125 m² ist die Prüfung der Angemessenheit nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen. Hierbei gelten folgende Orientierungswerte:
Personen im Haushalt | Orientierungswert* |
6 | 925,10 € |
7 | 1.025,20 € |
8 | 1.125-30 € |
*Quelle: Jobcenter Bochum
Stand: 01.05.2018