Erhalten Sie die doppelten Mietzahlungen vom Jobcenter für notwendigen Umzug?!
Ist die Miete für eine Wohnung zu hoch, also im Sinne einer Richtlinie des Jobcenters bzw. Sozialamtes unangemessen, wird der Bedürftige vom Jobcenter in der Regel dazu aufgefordert, die Kosten für Unterkunft (Miete) zu senken.
Umzug als einziger Weg?
Wenn eine Untervermietung eines Teils der Wohnung nicht möglich ist, dann können die Mietkosten grundsätzlich nur durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung gesenkt werden.
Frist: 6 Monate!
Ab der Aufforderung durch das Jobcenter bzw. Sozialamt, die Kosten der Miete zu senken, übernimmt die Behörde in der Regel nur noch für weitere 6 Monate die unangemessenen Mietkosten.
Absenkung auf angemessene Mietkosten
Danach senkt das Jobcenter bzw. Sozialamt die Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der angemessenen Kosten.
Kündigungsfrist: 3 Monate
Grundsätzlich können Mieter von Wohnungen bei unbefristeten Mietverträgen mit einer Frist von drei Monaten den Mietvertrag kündigen.
Kündigung erst bei neuer Wohnung!
Zu beachten ist dabei, dass eine Kündigung des Mietvertrages erst dann sinnvoll und empfehlenswert ist, wenn eine neue günstigere Wohnung sicher ist und wenn die Behörde der Anmietung vorher zugestimmt hat.
Hartz4-Experten: Tipp
Sie brauchen regelmäßig die Zustimmung der Behörde bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben und den alten kündigen, sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen.
Doppelte Mietzahlungen?
Wenn ein Umzug also notwendig ist und eine passende neue Wohnung gefunden wurde, kommt es nicht selten vor, dass der Bedürftige schon in die neue Wohnung einziehen muss, obwohl die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, so dass dann doppelte Mietzahlungen entstehen.
Schlussrenovierung
Auch eine mietvertraglich vereinbarte Schlussrenovierung nach Auszug kann zu einer doppelten Mietzahlung führen.
Wohnungsbeschaffungskosten
Wenn doppelte Mieten hinreichend begründet und unvermeidbar sind, dann gehören sie zu den Wohnungsbeschaffungskosten (§ 22 Abs. 6 SGB II; § 35 Abs. 2 SGB XII) und müssen vom Jobcenter bzw. Sozialamt übernommen werden.
Hohe Anforderungen
Allerdings liegen die Hürden für die Übernahme einer doppelten Mietzahlung hoch, weil die reguläre Suchfrist für die Vermeidung von Doppelmieten grundsätzlich als ausreichend angesehen wird.
ultima ratio
Grundsätzlich wird von dem Bedürftigen gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Mietkosten der alten, teuren Wohnung zu reduzieren, z.B. durch Suche eines Nachmieters oder durch Vereinbarung mit dem neuen Vermieter später einzuziehen.
Hartz4-Experten: Tipp
Jeder Betroffene sollte frühzeitig die Übernahme der doppelten Mietkosten bei der Behörde als Wohnungsbeschaffungskosten beantragen und den Antrag gut begründen. Sollte die Behörde sich weigern, dann ist die Anmietung der in Aussicht stehenden Wohnung für den Bedürftigen unzumutbar, weil eine doppelte Mietzahlung vom Leistungsberechtigten nicht erwartet werden kann.
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