Jobcenter Dortmund
Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen. Die Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Dortmund fest.
Innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund können unten angegebenen Höchstbeträge für Unterkunftskosten (ohne Heizkosten) anerkannt werden.
Zusätzlich werden die Heizkosten in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.
Haushaltsgröße
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Höchstbetrag Bruttokaltmiete* |
für Alleinstehende |
396,00 € |
für einen 2-Personen-Haushalt |
484,80 € |
für einen 3-Personen-Haushalt |
583,60 € |
für einen 4-Personen-Haushalt |
742,40 € |
für einen 5-Personen-Haushalt |
911,20 € |