JobCenter Essen || Neue Mietobergrenze ab 01.01.2019

Update: 05.01.2020

Zum 01.12.2019 hat das JobCenter Essen die Mietkosten neuberechnet!

Sehen Sie hierzu mehr unter: Link!




Mietobergrenze beim Jobcenter Essen ab 01.01.2019


 



Das Jobcenter Essen hat zum 01.01.2019 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.01.2019 geltend folgende Mieten in der „Gründen Hauptstadt Europas“ Essen als angemessen und müssen vom Jobcenter Essen und Sozialamt angepasst und übernommen werden:

Anzahl der Personen Angemessene Wohnungsgröße (m²) Mietrichtwert (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung)
1 Person 50 m2 360,00 Euro
2 Personen 65 m2 458,25 Euro
3 Personen 80 m2 564,00 Euro
4 Personen 95 m2 679,25 Euro
5 Personen 110 m2 808,50 Euro
6 Personen + 15 m2 für jede weitere Person 895,20 Euro

 


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das Jobcenter Düsseldorf Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!

 

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