JobCenter Leipzig hat kein schlüssiges Konzept
Konzept der Stadt Leipzig zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft genügt nicht den Vorgaben des BSG
Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 13.12.2019 (Az. S 16 AS 2257/18) entschieden, dass das für die Zeit ab dem 01.04.2018 geltende Konzept der Stadt Leipzig zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts (vgl. BSG Urteil vom 30.01.2019, Az.: B 14 AS 41/18 R) genügt.
Angemessene Kosten
Gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit diese angemessen sind.
Die Frage, was „angemessene Kosten“ sind, ist seit Beginn des SGB II am 01.01.2005 nicht geklärt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat das JobCenter die „angemessenen Kosten“ in einem mehrstufigen Verfahren zu entwickeln. Hierzu ist ein sogenanntes „Schlüssiges Konzept“ zu entwickeln, welches von den Sozialgerichten voll überprüfbar ist.
Sozialgericht Leipzig
Die 16. Kammer des Sozialgerichts Leipzig hat am 13.12.2019 entschieden, dass das Konzept der Stadt Leipzig diesen Vorgaben nicht genügt. Zur Begründung führt das Gericht zutreffend aus, dass das Konzept den tatsächlichen Leipziger Wohnungsmarkt nicht mit hinreichender Sicherheit realistisch abbildet.
Anspruch auf weitere Kosten der Unterkunft für Empfänger von SGB II-Leistungen
Folge dieser Entscheidung ist nun, dass das Jobcenter Leipzig weitere Mietkosten übernehmen muss.
Werte aus der Wohngeldtabelle + 10%-Sicherheitszuschlag
Somit muss man auf die Werte in der Wohngeldtabelle zurückgreifen und einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% hinzurechnen, um die angemessene Miete zu berechnen.
Erhöhung der Wohngeldtabelle zum 01.01.2020
Dabei ist zu beachten, dass die Werte in der Wohngeldtabelle gerade zum 01.01.2020 angehoben wurden.
Das Urteil zeigt, dass es sich immer lohnt, gegen Bescheide des Jobcenters, mit Widerspruch und Klage vorzugehen.
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das JobCenter Leipzig oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!


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