Jobcenter Mainz-Bingen || Neue Mietobergrenze ab 01.01.2018

[:de]


 

Neue Mietobergrenze beim Jobcenter Mainz-Bingen (Kreisverwaltung)

 

Das Jobcenter Mainz-Bingen hat zum 01.01.2018 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.01.2018 geltend folgende Mieten in der Kreisverwaltung Main-Bingen als angemessen und müssen vom Jobcenter Mainz-Bingen übernommen werden:


 

Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das Jobcenter Mainz-Bingen Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!


 [:]

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp