Bald beginnt die Schule und wer übernimmt die Kosten für die Schulbücher?!?

 

Das Jobcenter muss die Kosten für notwendige Schulbücher extra bewilligen!!!

 
Es scheint mir so, als ob die Rechtsprechung zu dem Thema bei manchen Jobcentern noch immer nicht angekommen sei:
 

LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 11 AS 349/17)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 11 AS 349/17) hat mit Urteil vom 15.01.2018 entschieden, dass das Jobcenter den Schülern, welche im Hartz-4-Bezug sind, die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarf voll bezahlen muss. Denn diese Kosten sind nicht in den 100 Euro des pauschalen Schulbedarfspakets enthalten, welches Schüler pro Schuljahr vom Jobcenter beziehen können.
 

SG Hildesheim (Az.: S 37 AS 1175/15)

Zuvor hat sich das Sozialgericht Hildesheim (Az.: S 37 AS 1175/15) mit der gleichen Frage beschäftigt und mit Urteil vom 22.12.2015 entschieden, dass Schüler aus Hartz-4-Familien die notwendigen Schulbücher nicht aus der Regelleistung oder dem Schulbedarfspaket bezahlen müssen. Vielmehr müsse das Jobcenter die Kosten für die Schulbücher zusätzlich bezahlen.

 


Nachtrag vom 08.05.2019:

Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R)

Das Bundessozialgericht hat am 08.05.2019 in der Sache entschieden, dass die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf (§ 21 Abs. 6 SGB II) zu übernehmen sind, wenn Schüler ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

 


 

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