Neue Mietobergrenze beim Duisburger JobCenter & Sozialamt


Das JobCenter und Sozialamt Duisburg hat zum 01.08.2021 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.08.2011 gelten folgende Mieten in der Ruhr-Metropole Duisburg als angemessen und müssen vom JobCenter sowie Sozialamt Duisburg angepasst und übernommen werden:

Anzahl der Personen Angemessene Wohnungsgröße (m²) Bruttokaltmiete (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung)
1 Person 50 m2 396,00 Euro
2 Personen 65 m2 471,90 Euro
3 Personen 80 m2 564,00 Euro
4 Personen 95 m2 687,80 Euro
5 Personen 110 m2 819,50 Euro
mehr als 5 Personen + 15 m2 für jede weitere Person +111,75 Euro


Probleme mit dem JobCenter?

Sollte das JobCenter/ Sozialamt Duisburg Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!



14 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Guten Tag
    Wie hoch dürfte die Miete bei 6 Personen sein ?
    5 Personen in einer bedarfgemeinschaft und 1 weitere person würde zur Wohngemeinschaft hinzukommen .

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  • Für 5 Personen 1723 Euro? Ich denke da muss ne 1 weg. Vg

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  • Marcus Becker
    7. Mai 2020 17:20

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich wohne derzeit in einer 1 1/2 zimmer Wohnung 46 m2 . Da ich zwei Töchter im alter von 8 und 10 Jahren habe und Sie jedes Wochenende und in den Ferien auch längerfristig bei mir sind, ist meine jetzige Wohnung zu klein.
    Mir wurde vom Jobcenter Duisburg telefonisch versichert dass mir eine 75 m2 Wohnung zu stehen würde.
    Habe dann einen Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt, da für meine Töchter ein Zimmer ausreichen würde. Also 2 Zimmer und eine Größe von 55 m2.

    Über Ihre Hilfe würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Becker

    Antworten
    • Mario Fischer
      26. Oktober 2021 17:56

      Hey das selbe Problem habe ich jetzt auch wohne zur Zeit in einer einraum Wohnung und mein Sohn ist aller 14 ,Tage bei mir aber jetzt wird es echt zu eng nun will das Amt ein Konzept haben wie mir das vorstellen soll

      Antworten
  • Wie hoch dürfte die Miete 2021 bei 4 Personen sein ?

    Antworten
  • Wie hoch darf die gesamt Miete mit Nebenkosten Heizung für 7 Personen sein vielen Dank im Voraus

    Antworten
  • Andrea Legatzki
    16. August 2021 19:16

    Wie hoch darf die Warmmiete bei einer Person sein

    Antworten
    • Hallo Andrea Legatzki,

      die Mietobergrenze (Kaltmiete + Nebenkosten) liegt beim Jobcenter Duisburg seit dem 01.08.2021 für eine Person bei 396,00 €.
      Die Heizkosten werden hierbei nicht mitgezählt und werden vom Jobcenter in der Regel in voller Höhe zusätzlich übernommen.

      MfG RA Befort

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  • Wie hoch darf die warm Miete für 1 Person bei Rente mit Grundsicherung sein Vielen Dank im voraus

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    • Hallo Hildegard Meyer,

      die Mietobergrenze (Kaltmiete + Nebenkosten) liegt beim Jobcenter und Sozialamt Duisburg seit dem 01.08.2021 für eine Person bei 396,00 €.
      Die Heizkosten werden hierbei nicht mitgezählt.

      MfG RA Befort

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  • Hallo wie hoch darf die warm Miete bei einer Person liegen

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    • Hallo Esra Uzuham,

      die Mietobergrenze (Kaltmiete + Nebenkosten) liegt beim Jobcenter Duisburg seit dem 01.08.2021 für eine Person bei 396,00 €.
      Die Heizkosten werden hierbei nicht mitgezählt.

      MfG RA Befort

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  • Wie hoch darf die warm Miete in duisburg für 2 Personen sein?? LG

    Antworten
    • Guten Tag Simone,

      Ihre Frage habe ich erhalten.

      In Duisburg ist für 2 Personen aktuell eine Bruttokaltmiete (dh Kaltmiete + Nebenkosten) in Höhe von 471,90 €.

      Die Heizkosten muss das JC zunächst in tatsächlicher Höhe übernehmen.

      MfG RA Befort

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