JobCenter Stuttgart || Angemessene Miete (KdU) ab 01.01.2019


Neue Mietobergrenze beim JobCenter Stuttgart


Das JobCenter Stuttgart hat zum 01.01.2019 die Mietobergrenze etwas angehoben. Seit dem 01.01.2019 geltend folgende Mieten in der Landeshauptstadt Stuttgart als angemessen und müssen vom Jobcenter Stuttgart angepasst und übernommen werden:

Im Haushalt lebende Personen Angemessene Wohnungsgröße (m²) Alte BRUTTOKALTMIETE (€) Neue BRUTTOKALTMIETE ab 2019 (€)
1 45 450 486
2 60 564 594
3 75 675 705
4 90 801 846
5 105 966 976
6 120 1104 1116
je weitere Person 15 138 keine Angabe
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR

Probleme mit dem JobCenter?

Sollte das JobCenter Stuttgart Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!


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