Neue Mietobergrenze beim Jobcenter Wuppertal


Das Jobcenter Wuppertal hat zum 01.01.2021 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.01.2021 geltend folgende Mieten in der Stadt mit der Schwebebahn als angemessen und müssen vom Jobcenter Wuppertal übernommen werden:

Anzahl der Personen im Haushalt angemessene Wohnungsgröße

angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten

01.01.2019 / 01.01.2021

1 1 Raum bis 50 qm 387 Euro / 413,50 € 
2 2 Räume bis 65 qm 470,60 Euro / 503,75 €
3 3 Räume bis 80 qm 579,20 Euro / 620,00 €
4 4 Räume bis 95 qm 687,80 Euro / 736,25 €
5 5 Räume bis 110 qm 770,00 Euro / 825,00 €
6 6 Räume bis 125 qm 875,00 Euro / 937,50 €
7 7 Räume bis 140 qm 980,00 Euro / 1.050,00 €

Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das Jobcenter Wuppertal Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!




1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Burkhard bechte
    10. Mai 2019 10:31

    Hallo ich bin durch einen Schlaganfall jetzt sehr eingeschränkt in unser jetzigen Wohnung wir h
    abends ein Angebot für eine andere Wohnung bekommen die kaltmiete beträgt 555.60 die Nebenkosten 119.91 Euro Heizkosten wäre mit 74.94 Euro für das Sozialamt ist das zu hoch das wären 100 € Zuviel unser alte Wohngebäude hat 62qm die neue Wohnung hat 76.4qm sie ist offener geschnitten und ich könnte mit dem Rollstuhl und mit dem Rollator in der Wohnung fahren und laufen ist das so richtig was das Sozialamt dazu sagt.

    Antworten

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