Neue Mietobergrenze beim Jobcenter Wuppertal
Das Jobcenter Wuppertal hat zum 01.01.2021 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.01.2021 geltend folgende Mieten in der Stadt mit der Schwebebahn als angemessen und müssen vom Jobcenter Wuppertal übernommen werden:
Anzahl der Personen im Haushalt | angemessene Wohnungsgröße |
angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten 01.01.2019 / 01.01.2021 |
1 | 1 Raum bis 50 qm | 387 Euro / 413,50 € |
2 | 2 Räume bis 65 qm | 470,60 Euro / 503,75 € |
3 | 3 Räume bis 80 qm | 579,20 Euro / 620,00 € |
4 | 4 Räume bis 95 qm | 687,80 Euro / 736,25 € |
5 | 5 Räume bis 110 qm | 770,00 Euro / 825,00 € |
6 | 6 Räume bis 125 qm | 875,00 Euro / 937,50 € |
7 | 7 Räume bis 140 qm | 980,00 Euro / 1.050,00 € |
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das Jobcenter Wuppertal Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!


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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Hallo ich bin durch einen Schlaganfall jetzt sehr eingeschränkt in unser jetzigen Wohnung wir h
abends ein Angebot für eine andere Wohnung bekommen die kaltmiete beträgt 555.60 die Nebenkosten 119.91 Euro Heizkosten wäre mit 74.94 Euro für das Sozialamt ist das zu hoch das wären 100 € Zuviel unser alte Wohngebäude hat 62qm die neue Wohnung hat 76.4qm sie ist offener geschnitten und ich könnte mit dem Rollstuhl und mit dem Rollator in der Wohnung fahren und laufen ist das so richtig was das Sozialamt dazu sagt.