Zu wenig in Regelleistung eingeplant
Für den Bereich Bildung hat der Gesetzgeber in der Regelleistung für Kindermund Jugendliche nur 0,72 € (für 0-6 Jährige) sowie 0,53 € (für 6-14 Jährige) und bloß 0,23 € (für 14-18 Jährige) eingeplant.
Lernen mit PC/ Laptop / Tablet
Auf Druck der Politik und Wirtschaft wird in Deutschland seit einigen Jahren die Digitalisierung in den Schulen und Hochschulen vorangetrieben. Damit verbunden ist auch die Aneignung einer digitalen Kompetenz.
Digitale Kompetenz
Die „digitale Kompetenz ist das Wissen über und die Anwendung von digitalen Werkzeugen, die in unterschiedlichen Berufsfeldern in Verbindung mit speziellem Fachwissen und persönlichen Fähigkeiten eingesetzt werden.“
Kein Geld für einen PC/ Laptop oder Tablet
Zugleich sieht die Realität aber so aus, dass die Schulkinder aus den hilfebedürftigen Familien für die Anschaffung eines internetfähigen PC/ Laptops oder Tablet kein Geld zur Verfügung haben.
Vorgabe des BVerfG
Daher hat das Bundesverfassugnsgericht (BVerfG) bereits mit Beschluss vom 23.07.2014 (Az.: 1BvL 10/12, 1BvR 1691/13) die Bundesregierung aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken. Seit dem ist jedoch nichts passiert.
Abhilfe durch Sozialgerichte!
Aufgrund der Vorgabe des BVerfG und der Untätigkeit der Politik, sind die Sozialgerichte insofern aufgefordert, das aktuell geltende Recht bis zu einer gesetzlichen Änderung weit auszulegen. Immer mehr Sozialgerichte verurteilen daher die Jobcenter zur Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PS/ Laptop oder Tablets.
- SG Hannover v. 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER, Tablet für 369,00 €;
- SG Cottbus v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13, PC für 350,00 €;
- SG Gotha v. 17.08.2018 – S 26 AS 3971/17, PC mit Drucker, Software und Einrichtung für 600,00 €;
- SG Stade v. 29.09.2018 – S 39 AS 102/18 ER, Laptop für 399,00 €.
Rückwirkende Beantragung möglich!
Da ein einmaligen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II nicht gesondert im Sinne von § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II beantragt werden muss, kann die Übernahme der Kosten für einen PC/ Laptop oder Tablet auch rückwirkend bei laufenden Leistungsbezieher*innen geltend gemacht werden. Die Rückwirkung ist immer bis maximal Januar des jeweiligen Vorjahres möglich. Wenn demnach ab Januar 2017 bzw. des jeweiligen Vorjahres solche einmaligen Schul- und Bildungsbedarfe bestanden, führt dies zu einer Änderung der Verhältnisse zugunsten der Leistungsberechtigten, die auch rückwirkend berücksichtigt werden müssen.
Jetzt unbedingt einen Antrag stellen!
Wir empfehlen jetzt eine Antrag auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines internetfähigen PC/ Laptop oder Tablets bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt zu stellen.
Wir helfen Ihnen dabei kostenlos!
Nach unserer Einschätzung gehen wir davon aus, dass die Jobcenter die Anträge ablegen wird. Daher bitten wir Betroffenen eine kostenlose Unterstützung von unserem Hartz4-Experten und Rechtsanwalt an.
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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Moin moin,
wie sieht es mit Flensburg aus? Gibt es da schon Möglichkeiten?
MfG Samuel
Ich komme aus Eilenburg mein sohn ist 16 jahre und muss jetzt auch anfangen mit bewerbung schreiben ich selbst bin zu 60%behindert
Meine tochter braucht unbedingt einen Laptop wenn’s möglich noch einen Drucker . Wie sieht das hier in Hessen aus , steht ihr eins zu?
Ich umd mein Sohn wohnen in Augsburg. Mein Sohn kommt im September 2019 in die 6.Klasse Realschule und hat dann auch IT Unterricht. Da ich momentan Arbeitslosengeld 2 bekomme kann ich ihm leider keinen PC mit Zubehör kaufen. Hab mal im Jobcenter nachgefragt ob die ihn zahlen.Da wurde nur gesagt das die Sowas nicht zahlen.
Hat das einen Sinn wenn i j rin Antrag stelle ..was soll ich machen wenn er abgelehnt wird?
Bitte um Rückdatiert.
Danke
Hallo Ich komme aus Dortmund meine Tochter Brauch aber für Zuhause und für die Schule einen Internetfähigen Laptop
Bekomme Hartz 4 und kann diesen aber nicht selber kaufen was kann ich machen das der Laptop vom Jobcenter bewilligt wird
Danke im vorraus
Hallo , wie sieht es im Kreis Kleve (NRW) aus …. mein Sohn besucht derzeit die 8.Klasse und wechselt nach den Sommerferien in die 9.Klasse . Hatte beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt , was abgelehnt wurde . Im gleichen Zug wurde nur gesagt , das es eine Möglichkeit gäbe über die Anschaffung eines PC und Drucker in Form von einem Darlehen . Was ich dann in Anspruch nahm , mir jedoch Monatlich nun etwas über 40 Euro von der Regelleistung einbehalten wird . Die Medien teilen aber doch nun , das es eine Unterstützung geben soll !? Was kann ich nun tun ? MfG Nicole G.
Hallo, bin bei job Center wie soll ich sowas beantragen ? Mus ich zum hauptantrag noch was schriftliches schreiben wenn ja wie schreibe ich so ein schreiben ? Was würde ich für eine Preis für die Geräte beantragen sind aus NRW machen momentan mit 3 kinder alles mit Handy. Es ist sehr schwer für die kinder und Eltern allein die Kopien sind eine Menge .
Gruß:Mo
Wo finde, ich den Link um einen PC bzw Laptop über das Jobcenter zu beantragen. Beziehe derzeit Alg2.