Jobcenter muss Computer für Hartz-IV Empfänger zahlen
Aus der neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 01.02.2021 haben Kinder aus Familien im Hartz-4 Bezug, Anspruch auf einen Zuschuss vom Jobcenter für die Anschaffung von Schul-Computern.
In Corona-Krise werden Kinder ohne Computer abgehängt
Die Corona-Krise zwingt Schüler deutschlandweit in den Distanzunterricht. Zum Schutz vor Infektionen muss das Lernen maßgeblich über Lernplattformen im Internet stattfinden. Hierfür werden entsprechende digitale Endgeräte benötigt. Laptop, PC und Tablet sind nicht billig und viele Familien können sich eine Anschaffung nicht leisten. Als Folge werden Schüler ohne Zugang zu einem Computer beim Online-Unterricht vollkommen abgehängt. Besonders betroffen sind Kinder aus Familien im Hartz-IV.
Zuschuss pro Kind: 350 €
Daher hat die Bundesagentur für Arbeit am 01.02.2021 die Jobcenter bundesweit verpflichtend angewiesen, die Kosten für Geräte wie Computer, Laptop, Tablets sowie Drucker und Zubehör für Leistungsempfänger zu übernehmen. Stellen die Schulen keine Computer für betroffenen Kinder zur Verfügung, müssen pro Kind bis zu 350 Euro für deren Anschaffung vom Jobcenter im Rahmen eines einmaligen unabweisbaren Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II bezuschusst werden.
Wer hat Anspruch?
Aus Weisung der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf die Schul-Computer, die
- unter 25 Jahre alt sind und
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
Die Regelung gilt auch für Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Auch Geringverdiener sollen profitieren. Die Weisung richtet sich ebenso an Kinder und Jugendliche, deren Eltern ergänzende Ansprüche auf Hartz-4 (sog. Aufstocker) haben.
Kosten für Computer etc. beantragen
Die Geräte können laut Informationen des Bundesarbeitsministeriums rückwirkend ab dem 01.01.2021 beim Jobcenter beantragt werden. Bereits erbrachte Darlehen für entsprechende Geräte können rückwirkend in Zuschüsse umgewandelt werden.
Nachweis der Schule
Antragsteller müssen an die Jobcenter einen Nachweis der Schule darüber einreichen, dass
- der Computer für den Distanzunterricht benötigt werden und
- die Schule ihren Schülern keine Schulcomputer zur Verfügung stellt (etwa als Leihgabe)
Vorlagen!
Hier könnt ihr eine Vorlage für einen Antrag und eine Schulbescheinigung zur sofortigen Nutzung runterladen:
Schulbescheinigung – Vorlage 2021 (pdf) Schulbescheinigung – Vorlage 2021 (Word)
Schulbescheinigung – Vorlage 2021 (pdf)
Antrag auf PC (Vorlage 2021) – pdf
Antrag auf PC (Vorlage 2021) – Word
Kostenfreie Hilfe!
Sollte der Antrag vom Jobcenter abgelehnt werden, dann bieten wir eine kostenfreien Prüfung der Ablehnungsbescheide an. Jeder darf sich bei uns gerne melden.


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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Danke an Herr Befort, für die schnelle und zuverlässige Hilfe ,bei der Unterstützung zum digitalen Endgerät.
Sehr kompetent und fachlich sehr zu empfehlen..
Vielen Dank!
Hallo, mein Notebook funktioniert leider nicht mehr, zum umrüsten ist es leider zu alt. Ich beziehe Alg1, welches durch ALGII aufgestockt wird. Ich muss dringend Bewerbungen schreiben, habe ich wohl eine Chance auf Unterstützung. Wenn ja, wie muss ich vorgehen.
Vielen Dank
Hallo Frau Schulte,
leider werden für Bewerbungen keine Kosten für ein Notebook von JC übernommen. Das ist auch so von den Sozialgerichten bestätigt. Hierbei wird auf die (vor den Beschränkungen) kostenfreie Nutzungsmöglichkeit bei den jeweiligen Arbeitsagenturen verwiesen.
MfG RA Befort