Jetzt Schulbuchkosten beantragen
Die Schule beginnt und damit kommen wieder Kosten für Schulbücher auf die Eltern zu.
Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in aktuellen Urteilen entschieden, dass ein zusätzlicher Anspruch auf Übernahme von Schulbuchkosten besteht, wenn diese nicht nach landesrechtlichen Bestimmungen übernommen werden oder es dafür keine Befreiung gibt (BSG v. 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).
Dieser Übernahmeanspruch besteht trotz der Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. August.
Urteile sind für JC verbindlich
Diese Urteile sind verbindliches Recht und müssen von den Jobcentern angewendet werden. Kein Jobcenter hat hier mehr Ermessen.
Eigenanteil bzw. Selbstbehalt
Inzwischen haben jetzt auch schon einige Sozialgerichte entschieden, dass dieser Anspruch sich auch auf die Übernahme der nach landesgesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenanteile oder Selbstbehalte für Schulbücher bezieht (SG Köln v. 29.05.2019 – S 40 AS 352/19; SG Düsseldorf v. 5.08.2019 – S 35 AS 3046/19 ER).
Bildung als Zukunft
Aufgrund der viel zu geringen Regelbedarfe im SGB II, im SGB XII und beim AsylbLG möchten wir dazu anraten, diese Schulkosten zu beantragen, um Ihren Kindern die bestmögliche Schulbildung zu bieten. Nur durch Bildung können Ihre Kinder sich aus dem Hartz4-System befreien.
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das Jobcenter bzw. Sozialamt sich weigern, die Kosten für die Schulbücher zu übernehmen, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!


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