Neue Mietobergrenze beim JobCenter Düsseldorf
Das JobCenter Düsseldorf hat zum 01.11.2018 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.11.2018 geltend folgende Mieten in der Landeshauptstadt Düsseldorf als angemessen und müssen vom JobCenter Düsseldorf angepasst und übernommen werden:
Anzahl der Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Mietrichtwert (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung) |
---|---|---|
1 Person | 50 m2 | 459,00 Euro |
2 Personen | 65 m2 | 555,00 Euro |
3 Personen | 80 m2 | 703,00 Euro |
4 Personen | 95 m2 | 860,00 Euro |
5 Personen | 110 m2 | 1.199,00 Euro |
mehr als 5 Personen | + 15 m2 für jede weitere Person | 164,00 Euro für jede weitere Person |
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das JobCenter Düsseldorf Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!