Jobcenter Essen – Neue Mietobergrenze zum 01.03.2018
Zum 01.03.2018 hat das Jobcenter Essen die Mietobergrenze gering angehoben.
Angemessene Unterkunftskosten – Maximale Bruttokaltmiete – |
ab dem 01.03.2018 |
1-Personen Haushalt | 354,00 Euro |
2-Personen Haushalt | 450,45 Euro |
3-Personen Haushalt | 554,40 Euro |
4-Personen Haushalt | 667,85 Euro |
5-Personen Haushalt | 795,30 Euro |
6-Personen Haushalt | 880,80 Euro |
7-Personen Haushalt | 973,70 Euro |
8-Personen Haushalt | 1.062,60 Euro |
9-Personen Haushalt | 1.146,00 Euro |
jede weitere Person | 76,40 Euro |
Neue Mietobergrenze ist viel zu niedrig
Dass die Erhöhung nicht ausreichend ist, ist bereits jetzt schon vorherzusehen. Unter Berücksichtigung der Renovierungs- bzw. Sanierungsprojekte insb. von vonovia in Essen, wird es zu Mieterhöhungen kommen. Mieten, die über der neuen Mietobergrenze liegen, werden für die Bedürftigen nicht mehr vom Jobcenter übernommen und müssen aus der Regelleistung erbracht werden.
Sozialgericht muss die neue Mietobergrenze prüfen
Es wird insofern empfohlen, sich gegen die neuen Bescheide vom Jobcenter entsprechend mit Widerspruch und ggf. Klage zur Wehr zu setzen. Nur so kann man gegen die neue Mietobergrenze vorgehen und von einem Sozialgericht überprüfen zu lassen.
Beantragen Sie gleich eine kostenlose Beratung und Überprüfung Ihres aktuellen Bescheides von einem Rechtsanwalt und Hartz4-Experten.