Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis || Neue Mietobergrenze ab 01.07.2018

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Angemessene Miete im Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis

Das Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis hat zum 01.07.2018 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.07.2018 geltend also folgende Mieten in de jeweiligen Gemeinde als angemessen und müssen vom Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis übernommen werden:

Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos![:]

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