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Ab 2019 sollen die Regelsätze für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII etwas erhöht werden.
Die Erhöhung ist wie folgt beschlossen worden:
2018 | 2019 | |
Alleinerziehende | 416 € | 424 € |
Paare in einer Bedarfsgemeinschaft | 374 € | 382 € |
Erwachsene (18 – 24 Jahre) | 332 € | 339 € |
Jugendliche (15 – 18 Jahre) | 316 € | 322 € |
Kinder (7 – 14 Jahre) | 296 € | 302 € |
Kinder (bis 7 Jahre) | 240 € | 245 € |
Ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein.
Zum 01.01.2019 werden die Regelsätze für Leistungen nach SGB II (Hartz-IV) und SGB XII (Sozialhilfe) neuberechnet werden. Diese „Neuberechnung“ orientiert sich jedoch an dem allgemeinen Lebensbedarf, sondern folgt gesetzgeberischen Mechanismen, um einen Teil der steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Widerspruch einlegen!
Die Berliner Politiker zeigen damit nun wieder, dass das Wohl der hilfebedürftigen Menschen nicht von Belang ist. Also müssen die Menschen gemeinsam aufschreien und die Politiker daran erinnern, für wen sie arbeiten![:]