100%-Sanktionen trotz BVerfG-Urteils?


Kampagne zur Missachtung des BVerfG-Urteils zu SGB II-Sanktionen!

Die Arbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann (NRW, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (BW, CDU), Kerstin Schreyer (BY, CSU) und Harry Glawe (MV, CDU) fordern eine rasche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-4).



Forderung nach 100%-Sanktionen

Und zwar fordern sie bei „hartnäckiger Weigerung zur Mitwirkung“ auch den kompletten Leistungsentzug im SGB II, also wieder 100 % Sanktionen. Damit soll, unter Federführung des Herrn Laumann (siehe dazu den Bericht in der SZ vom 03.02.2020), das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16) umgangen und Druck auf das Gesetzgebungsverfahren ausgelöst werden.

Initiative ist sehr bedenklich

Diese Initiative ist sehr bedenklich und die weitere Entwicklung muss unbedingt beachtet werden, denn die geforderten Neuregelungen sollen als Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von SGB II-Leistungen ausgestaltet werden. Damit müsste jeder Hilfebedürftige sich den Anspruch auf seine Menschenwürde (vgl. § 1 Abs. 1 SGB II) erst verdienen.

 



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