100%-Sanktionen trotz BVerfG-Urteils?

100%-Sanktionen trotz BVerfG-Urteils?


Nachtrag: 24.03.2024

Am 22.03.2024 hat nun auch der Bundesrat dem zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 zugestimmt.

100%-Sanktionen und Abschaffung des Bürgergeldbonus beschlossen

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Damit wurden u.a. beim Bürgergeld die 100 % Sanktionen im Fall einer willentlichen Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen, wieder eingeführt und die Abschaffung des Bürgergeldbonus beschlossen.

Sie dazu: https://t1p.de/dfhy9

Kommentar in der taz:

„Beim Bürgergeld handelt es sich nicht um großzügige Almosen, sondern um einen verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsanspruch. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen in dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot (Artikel 20 Grundgesetz) verortet. Den Schutz der Menschenwürde stellten die Verfassunggebenden als Lehre aus dem Nationalsozialismus an den Anfang des Grundgesetzes“. Dann führt die Autorin weiter aus: „Seit vielen Jahren entnimmt das Bundesverfassungsgericht aus dem Zusammenspiel der Menschenwürde und dem Sozialstaatsgebot das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung und hat zur Frage der Komplettsanktionierung in einem Urteil von 2019 ausgeführt, dass der vollständige Wegfall des Arbeitslosengelds II nicht mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar ist“.


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Kampagne zur Missachtung des BVerfG-Urteils zu SGB II-Sanktionen!

Die Arbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann (NRW, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (BW, CDU), Kerstin Schreyer (BY, CSU) und Harry Glawe (MV, CDU) fordern eine rasche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-4).



Forderung nach 100%-Sanktionen

Und zwar fordern sie bei „hartnäckiger Weigerung zur Mitwirkung“ auch den kompletten Leistungsentzug im SGB II, also wieder 100 % Sanktionen. Damit soll, unter Federführung des Herrn Laumann (siehe dazu den Bericht in der SZ vom 03.02.2020), das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16) umgangen und Druck auf das Gesetzgebungsverfahren ausgelöst werden.

Initiative ist sehr bedenklich

Diese Initiative ist sehr bedenklich und die weitere Entwicklung muss unbedingt beachtet werden, denn die geforderten Neuregelungen sollen als Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von SGB II-Leistungen ausgestaltet werden. Damit müsste jeder Hilfebedürftige sich den Anspruch auf seine Menschenwürde (vgl. § 1 Abs. 1 SGB II) erst verdienen.

 

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