Mitwirkungspflicht bei Telefonterminen mit Jobcenter?

Seit dem Corona-Ausbruch und Beginn der Lockdowns haben die Jobcenter flächendeckend für den persönlichen Kundenverkehr überwiegend – bis auf einige Ausnahmen – geschlossen. Spätestens seit dem zweiten Lockdown werden auch die persönlichen Meldetermine ausgesetzt.

Wahrnehmung der Meldetermine = Mitwirkungspflicht

Für Personen im Bezug von SGB II-Leistungen gehört die Wahrnehmung von Meldeterminen zu den Mitwirkungspflichten und wird im Falle eines unentschuldigten Fehlens mit Kürzung von SGB II-Leistungen sanktioniert.

Ersatzweise telefonische Termine

Stattdessen haben die Jobcenter begonnen, die Personen anzuschreiben und dabei zu einem telefonischen Meldetermin aufzufordern. Dabei sind die Schreiben so formuliert, dass der Eindruck erweckt wird, als ob diese Telefontermine auch zu den Mitwirkungspflichten gehören würden und falls der Betroffene den Telefontermin nicht wahrnimmt, dass es mit negativen Folgen verbunden wäre.

Sanktionen sind nicht erlaubt!

Wenn Sie einen Telefontermin nicht wahrnehmen, dann darf das Jobcenter keine Sanktion verhängen.

Die Meldetermine basieren auf § 309 Abs. 1 S. 1 SGB III. Dort heißt es:

Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht).“

Entscheidend ist, dass die geladene Person zu bestimmten Terminen erscheinen soll. Es steht darin nichts davon, dass man einen Termin am Telefon wahrnehmen muss. Damit begehen Sie keine Pflichtverletzung, wenn Sie den Telefontermin nicht wahrnehmen.

Bestätigung von der Bundesregierung

Wegen der Vielzahl an Telefonterminen, die gerade in Zeiten des Lockdowns von Jobcentern vorgenommen werden, hat die Die Linke dazu bei der Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Die Bundesregierung hat im Dezember 2020 bestätigt, dass eine Sanktion rechtlich nicht möglich ist. Es ist persönliches Erscheinen vorgeschrieben, und Telefontermine sind hiervon nicht erfasst.


 

Trotz der klaren Aussage durch die Bundesregierung, kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter im Falle eines verpassten Telefontermins die SGB II-Leistungen durch Sanktionen mindern.

In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne, indem wir Ihren Sanktionsbescheid für Sie kostenfrei prüfen und ggf. Rechtsmittel einlegen.



6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo, mir wurde auch mit Sanktion gedroht, gab schon vorher Spannungen, gibt es immer noch und es wurden sogar Termine vor den Öffnungszeiten des Jobcenters festgelegt, bloß weil die Dame früher dort ist. Als ich sagte dass ich einen Beistand dabei haben will zu dem Telefonat und die nicht zu solche. Zeiten, 07:00 h, 07:30 h wie gewollt da sein können wurde gesagt dass ist egal, Termin ist Termin, man hat sich dran zu halten sonst Sanktion!!

    Antworten
    • Sehr geehrter Cris,

      wenn das JC Ihnen wegen einem verpassten oder nicht angenommenen Telefonanruf vom JC eine Sanktion erlässt, dann melden Sie sich bitte gleich bei mir, dann können wir das weitere Vorgehen besprechen.

      Das JC darf Sie nicht dazu zwingen, einen Anruf anzunehmen und erst recht dürfen daraus keine Sanktionen folgen.

      MfG RA Befort

      Antworten
  • Svetlana Hildermann
    7. Januar 2022 11:32

    Ich muß die selber anrufen.

    Antworten
  • Tanita Mertes
    18. Februar 2022 8:29

    Hallo ich bin letztens nicht dran Gegangen da ich ein Anruf von denen verpasst hab dürfen die mir dafür Sanktionen geben? Da die mir mit sowas drohen immer

    Antworten
    • Hallo Frau Mertens,
      das JC darf Ihnen überhaupt nicht drohen. Das JC darf Sie aufklären und beraten, aber niemals bedrohen. Wenn das immer wieder vorkommt, dann sprechen Sie darüber mit dem Geschäftsführer.

      Wenn Sie einen Telefontermin verpasst haben, dann darf das JC Ihnen deswegen die SGB II-Leistungen nicht mindern, also keine Sanktion erlassen.

      Falls Sie dennoch einen Sanktionsbescheid erhalten sollten, dann schicken Sie uns diesen Bescheid gleich per eMail zur kostenfreien Prüfung zu. Danach würden wir uns bei Ihnen melden.

      MfG RA Befort

      Antworten
  • Interessant wäre es allerdings mal anders herum, dass das Jobcenter eine Sanktion bekommt, wenn Termine nicht eingehalten werden. Telefontermin ist z.B. um 8:30 und soll 45 Minuten dauern. Man wartet und wartet, es kommt kein Anruf. Finde es sehr schade, dass ALG II-Empfänger sich an jegliche Regularien halten müssen, dass Jobcenter aber so handeln darf wie sie wollen. Dabei geht es auch nicht ein Prozess vor Gericht zu gewinnen, sondern mal um eine Strafzahlung, damit sie auch verstehen, dass das so nicht geht.

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