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In § 7 Abs. 1 SGB II sind die Voraussetzungen wie folgt aufgelistet:
Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
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das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben (Altersgrenze),
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erwerbsfähig sind,
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hilfebedürftig sind und
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ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).