Im digital Zeitalter ist die Verwendung von E-Mail kaum noch wegzudenken. Insofern fragen sich viele Personen, ob man gegen einen Bescheid auch mittels einer E-Mail einen Widerspruch einlegen kann. Schließlich werden die Akten bei allen Jobcentern auch digitalisiert. Der Gesetzgeber hat dazu auch die Gesetze entsprechend angepasst: vgl. § 36a SGB I, § 84 SGG.