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Ablauf der Prüfung von Jobcenter-Bescheiden

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Sie füllen die Online-Anfrage in wenigen Schritten aus.

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Ihre Anfrage wird geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung, kostenlos.

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Wegen Fehler im Bescheid wird ein Rechtsbehelf eingelegt (z.B. Widerspruch).

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Jobcenter korrigiert den Fehler im Bescheid & zahlt Ihnen SGB II-Leistungen in gesetzlicher Höhe aus.
Das Gesetz sieht vor, dass auch Bürger mit geringem Einkommen rechtlichen Beistand erhalten sollen. Die Kosten werden dann über Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe von der Staatskasse übernommen.

Bescheidprüfung

Kosten werden von uns übernommen

Widerspruch gewonnen

Kosten muss das Jobcenter / Sozialamt tragen

Widerspruch verloren

Kosten können über Beratungshilfe beglichen werden

Klage / Eilantrag gewonnen

Kosten muss das Jobcenter / Sozialamt tragen

Klage / Eilantrag verloren

Kosten können über Prozesskostenhilfe beglichen werden