Prüfung der Neben- und Heizkosten-Abrechnung

Nebenkosten-Abrechnung mit einer hohen Nachzahlung erhalten!

Haben Sie eine Abrechnung vom Vermieter zu den Neben- und Heizkosten erhalten und sollen Sie eine hohe Nachzahlung zahlen?

Berichten zufolge (z.B. Mineko) sind 90% aller Abrechnung fehlerhaft. Lassen Sie Ihre Neben- und Heizkostenabrechnungen von uns prüfen. 

 

Kostenlos:

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten von der Versicherung übernommen.

Sonst können die Kosten über Beratungshilfe von der Staatskasse übernommen werden.

Empfehlung: Normalerweise hat jede Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von einigen Monaten, bis man eine Deckungszusagen bekommt. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass die ARAG Rechtsschutzversicherung auch Fälle übernimmt, die sich schon im Streit befinden, so z.B, wenn man eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat und diese mir zur Prüfung schicken möchte. Hier macht die ARAG unter bestimmten Bedingungen Ausnahme von der Wartezeit und gibt eine Deckungszusage.

Geht auf den folgenden Link, dann könnt ihr alle Infos dort nachlesen und bei Bedarf einen Vertrag abschließen:

https://tell.tl/p/b1a/2hbhFXQ

Kosten:

Wenn Beratungshilfe nicht in Frage kommt, und eine Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ist, dann soll es fair bleiben und nicht zu viel kosten. Deshalb möchte ich die Prüfung der Nebenkostenabrechnung für eine Pauschale von 50,00 € (zzgl. 19% Umsatzsteuer) gerne anbieten.
Dafür bekommt jeder einen ausführlichen Prüfbericht sowie einen individuellen Widerspruch, welchen Ihr dann direkt anpassen und an Ihren Vermieter/ Verwalter abschicken könnt.  

Die Zahlung kann über PayPal oder Überweisung erfolgen.

Unser Service für Sie:

Wir prüfen Ihre Nebenkosten- bzw. Betriebskosten-  und Heizkostenabrechnungen. Die Prüfung erfolgt in folgenden Schritten:

Schritt 1:

Damit die Prüfung der Abrechnung für Sie kostenlos bleibt, müssen Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.  Die Kosten werden dann von der Staatskasse übernommen.

Schritt 2:

Laden Sie Ihre Abrechnung und Ihren Mietvertrag bequem und kostenlos über die Online-Anfrage (unten rechts in Orange) hoch oder schicken Sie uns alles per eMail zu: info@befort.legal

Schicken Sie uns den Beratungshilfeschein in Original mit der Post zu oder Sie sagen bei der Antragstellung beim Amtsgericht sofort, dass der Beratungshilfeschein direkt an die Kanzleiadresse geschickt werden soll:

RA Stefan Befort, Catenhorner Str. 19, 48431 Rheine

 Schritt 3:

Ihre Abrechnung wird dann geprüft und innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung.

Sie erhalten einen ausführlichen Prüfbericht sowie einen individuellen Widerspruch, welchen Sie dann direkt anpassen und an Ihren Vermieter/ Verwalter abschicken könnt.