ACHTUNG! Vielen Leistungsberechtigten droht Wohnungsverlust – Jobcenter & Sozialamt ändert Mietübernahme
Kurz zusammengefasst: Seit dem 1. Juli 2026 übernehmen Jobcenter und Sozialämter die Kosten der Unterkunft für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger nur noch bis zur Höhe des 1,5-Fachen der bisherigen Mietobergrenze. Die neue Regelung im SGB II und SGB XII gilt ohne Übergangsfrist und ohne generelle Härtefallregelung – Kommunen wie München warnen bereits vor einer Zunahme…
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