Einmaliger Corona-Zuschlag von 150 € im Mai 2021
Neben dem Kinderbonus (150 €), der allen Haushalten mit Kindern zugute kommt, wird im Mai 2021 ebenfalls ein einmaliger Corona-Zuschlag von 150 Euro zu den Hartz 4-Leistungen an Hilfebedürftige ausgezahlt.
Corona-Zuschlag wird Ende April ausgezahlt
Im Februar 2021 beschloss die Bundesregierung den einmaligen Zuschlag auf die Hartz 4-Leistungen. Die 150 € werden für Mai voraussichtlich am 30. April 2021 automatisch zusammen mit den Sozialleistungen ausgezahlt.
Alle Hilfebedürftige nach SGB II u.a.
Einen Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung haben alle erwachsenen Personen, die nach der Regelbedarfstufe 1 oder 2, also als Alleinstehende oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft im Mai Anspruch auf Hartz-4, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz haben.
Auch Aufstocker?
Es wird nicht zwischen Personen unterschieden, die Einkommen haben oder nicht. Damit werden auch Aufstocker, also Personen, die neben Lohn mit SGB III-Leistungen aufstocken müssen, den Bonus erhalten.
Ohne Antrag!
Einen gesonderten Antrag muss man nicht stellen, um den Corona-Zuschlag zu erhalten.


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