Bürgergeld | Grundsicherungsgeld · Aktuell · Juli 2026
Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) Weiterbewilligung: Anlage VM wird ab 1. Juli 2026 Pflicht
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Wichtige Änderung
Ab dem 01.07.2026 ist beim Weiterbewilligungsantrag zusätzlich die Anlage VM (Vermögen) einzureichen – Anträge ohne diese Anlage können zu Verzögerungen führen.
1. Was ändert sich ab dem 01.07.2026?
Bislang reichte beim Weiterbewilligungsantrag in der Regel das ausgefüllte Antragsformular aus, sofern keine wesentlichen Veränderungen vorlagen. Die Bundesagentur für Arbeit hat jedoch mitgeteilt, dass aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ab dem 1. Juli 2026 standardmäßig auch die Anlage VM einzureichen ist.
Das bedeutet konkret: Wer nach diesem Datum einen Weiterbewilligungsantrag stellt, muss die Vermögensverhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erneut offenlegen – unabhängig davon, ob sich seit dem letzten Antrag etwas verändert hat.
2. Was ist die Anlage VM und was wird abgefragt?
Die Anlage VM (Vermögenserklärung) ist ein Formular, in dem alle relevanten Vermögenswerte der gesamten Bedarfsgemeinschaft angegeben werden müssen – nicht nur die der antragstellenden Person. Erfasst werden unter anderem:
- Girokonten, Sparkonten und Tagesgeldkonten
- Immobilien und Grundstücke (auch im Ausland)
- Kraftfahrzeuge und andere Fahrzeuge
- Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert
- Wertpapiere, Aktien und Fonds
- Sonstiges Vermögen im In- und Ausland
Das Formular kann direkt bei der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden (Formular-Nr. BA 013070). Es empfiehlt sich, vor dem Ausfüllen alle Kontoauszüge, Fahrzeugpapiere und Versicherungsunterlagen bereitzulegen.
3. Warum wird die Anlage VM jetzt Pflicht?
Das Jobcenter ist gesetzlich verpflichtet, den Leistungsanspruch regelmäßig zu überprüfen. Mit der Pflicht zur Anlage VM soll sichergestellt werden, dass auch im Rahmen der Weiterbewilligung die aktuellen Vermögensverhältnisse bekannt sind. Das ist besonders dann relevant, wenn:
- sich Vermögenswerte seit dem letzten Antrag verändert haben
- neue Vermögenswerte hinzugekommen sind (z. B. durch Erbschaft oder Schenkung)
- Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewechselt haben
4. Veränderungsmitteilung: Kein PDF-Download mehr
Gleichzeitig gibt es eine zweite Neuerung: Das bisherige PDF-Formular zur Veränderungsmitteilung steht laut Bundesagentur für Arbeit nicht mehr als Download zur Verfügung. Wer dem Jobcenter Änderungen in seinen Lebensumständen mitteilen möchte oder muss, hat ab sofort zwei Möglichkeiten:
Option 1: Online-Veränderungsmitteilung
Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine digitale Lösung über ihr Online-Portal an. Dies ist der schnellste und empfohlene Weg. Änderungen können so direkt übermittelt und dokumentiert werden.
Option 2: Formular beim Jobcenter
Wer das Formular in Papierform benötigt, kann es beim zuständigen Jobcenter vor Ort anfordern oder telefonisch bestellen.
5. Checkliste: So bereitest du dich auf den neuen Weiterbewilligungsantrag vor
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, solltest du folgende Punkte rechtzeitig klären:
- Weiterbewilligungsantrag vollständig und fristgerecht ausfüllen
- Anlage VM (Vermögenserklärung) zusätzlich vorbereiten und ausfüllen
- Kontonachweise (aktueller Kontoauszug) bereithalten
- Fahrzeugpapiere (KFZ-Zulassung) bereithalten, sofern ein Auto vorhanden
- Versicherungsunterlagen mit Rückkaufswert prüfen und bereithalten
- Angaben zu Immobilien oder Grundstücken vorbereiten
- Nur Kopien einreichen – keine Originaldokumente
- Veränderungsmitteilungen künftig über das Online-Portal einreichen
6. Übersicht aller Änderungen auf einen Blick
| Bereich | Regelung ab 01.07.2026 |
|---|---|
| Weiterbewilligungsantrag | Zusätzlich zur gewohnten Antragstellung muss die Anlage VM (Vermögenserklärung) eingereicht werden. |
| Anlage VM | Selbstauskunft über das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft – nicht nur der antragstellenden Person. |
| Veränderungsmitteilung (PDF) | Das PDF-Formular ist nicht mehr als Download verfügbar. |
| Alternative zur PDF-Mitteilung | Änderungen können online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden; das Papierformular gibt es auf Anfrage beim Jobcenter. |
7. Praxisbeispiel: So läuft ein Antrag ab Juli 2026 ab
📋 Beispiel aus der Praxis
Maria bezieht Bürgergeld, ihr Bewilligungszeitraum endet am 31. Juli 2026. Im Juli stellt sie ihren Weiterbewilligungsantrag – da dieser nach dem Stichtag 01.07.2026 eingeht, muss sie zusätzlich die Anlage VM ausfüllen.
Sie gibt darin ihr Girokonto, ein kleines Sparguthaben sowie das Familienauto an. Weil sie zudem eine Nebentätigkeit beginnt, meldet sie diese Änderung direkt über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit – ganz ohne PDF-Formular.
8. Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die Pflicht zur Anlage VM auch, wenn sich mein Vermögen nicht verändert hat?
Ja. Die Anlage VM ist laut aktueller Regelung grundsätzlich beim Weiterbewilligungsantrag ab dem 01.07.2026 einzureichen – unabhängig davon, ob Veränderungen eingetreten sind.
Was passiert, wenn ich die Anlage VM vergesse?
Das Jobcenter wird den Antrag voraussichtlich als unvollständig zurückgeben und Nachbesserung anfordern. Das kann die Bearbeitung erheblich verzögern und im schlimmsten Fall zu einer Unterbrechung der Zahlungen führen.
Muss ich die Anlage VM auch für Kinder in meiner Bedarfsgemeinschaft ausfüllen?
Ja. Die Anlage VM erfasst das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, also auch das von Kindern – zum Beispiel Sparkonten oder Schenkungen.
Wo finde ich die Anlage VM zum Download?
Die Anlage VM (Formular-Nr. BA 013070) steht auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Download bereit. Den direkten Link findest du im Quellenabschnitt am Ende dieses Beitrags.
Wie melde ich Änderungen, wenn das PDF nicht mehr verfügbar ist?
Änderungen können über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Alternativ ist das Formular weiterhin beim zuständigen Jobcenter erhältlich – entweder vor Ort oder auf telefonische Anfrage.
