Bürgergeld: Erreichbarkeit & Ortsabwesenheit

Erreichbarkeit & Ortsabwesenheit: Das musst du zu § 7b SGB II wissen

Mit der Einführung des Bürgergeldes hat sich auch die Regelung zur Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter geändert. Was bedeutet das für dich als Bürgergeld-Empfänger? Wer ist betroffen, was gilt als „näherer Bereich“ und wann darfst du dich auch außerhalb davon aufhalten?

Hier erfährst du es kompakt und verständlich!


✅ Wer muss erreichbar sein?

Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten müssen erreichbar sein, um Bürgergeld zu erhalten. Nicht erwerbsfähige Personen (z. B. Kinder) sind hiervon nicht betroffen.


🏡 Was zählt als „näherer Bereich“?

Du bist erreichbar, wenn du dich so aufhältst, dass du innerhalb von maximal 2,5 Stunden eine Dienststelle des zuständigen Jobcenters, potenzielle Arbeitgeber oder Maßnahmenorte erreichen kannst – auch mit ÖPNV.

➡️ Auch das grenznahe Ausland zählt dazu, solange es sich maximal 30 km von der deutschen Grenze entfernt befindet.


📨 Kenntnisnahme: Jobcenter-Post nicht vergessen!

Erreichbar bedeutet auch: Du musst werktäglich Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters zur Kenntnis nehmen können – egal ob postalisch oder digital.

🗓 Werktage sind Montag bis Samstag – Feiertage ausgenommen.


✈️ Wann darfst du weg – und bekommst trotzdem Bürgergeld?

Mit wichtigem Grund UND Zustimmung:

Wenn du das Jobcenter vorher informierst und es zustimmt, darfst du dich auch außerhalb des näheren Bereichs aufhalten. Wichtige Gründe sind z. B.:

  • Teilnahme an medizinischen Reha-Maßnahmen

  • Veranstaltungen mit kirchlichem, gewerkschaftlichem oder öffentlichem Zweck

  • Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung

  • Ehrenamtliche Tätigkeit

⏱ Die Dauer hängt vom jeweiligen Grund ab. Wichtig: Nachweise erbringen!

Bei Erwerbstätigkeit:

Wenn du eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Tätigkeit außerhalb des Bereichs ausübst, brauchst du keine Zustimmung – aber du musst dem Jobcenter vorher Bescheid geben!


🚫 Ohne wichtigen Grund: Nur mit Genehmigung!

Ohne wichtigen Grund darfst du den Bereich max. 3 Wochen im Jahr verlassen – aber nur, wenn das Jobcenter zustimmt. Bei besonderen Umständen (z. B. bereits gebuchter Urlaub vor Bezug) sind Ausnahmen möglich.


⚠️ Was passiert, wenn du nicht erreichbar bist?

Fehlt die Zustimmung oder Mitteilung, kann das Bürgergeld rückwirkend gestrichen und sogar zurückgefordert werden. Auch der Krankenversicherungsschutz kann dadurch verloren gehen.


📎 Fazit

Erreichbarkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld. Wer informiert, genehmigen lässt und erreichbar bleibt, ist auf der sicheren Seite.

🔁 Teile diesen Beitrag, wenn du Menschen kennst, die Bürgergeld beziehen. So helfen wir gemeinsam dabei, Sanktionen zu vermeiden!


Solltest du noch Fragen oder Probleme mit dem Jobcenter haben, dann kannst du dich jederzeit bei mir melden:

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