Bürgergeld-Regelsatz: 725 € und Stromkosten
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Auswertung zu den geplanten Regelsätze beim Bürgergeld vorgenommen und festgestellt, dass die geplanten 502 € viel zu niedrig sind. Der Verband kritisiert die von der Ampelkoalition geplante Festsetzung des Bürgergeld-Regelsatzes bei 502 Euro und nennt dazu folgende Zahlen: 725 Euro für einen Single-Haushalt plus die Übernahme der Stromkosten seien nötig, um ein Leben in Würde führen zu können.
Verfälschte Berechnungsmethode
Scharf kritisierten die Forscher die regierungsamtliche Berechnungsmethode. Diese sei nicht ausreichend, um das verfassungsrechtlich vorgeschriebene soziokulturelle Existenzminimum der Betroffenen abzusichern.
Ob Hartz IV oder Bürgergeld, an der eigentlichen Berechnungsmethode hat sich nichts geändert. „Die Leistungen bleiben trickreich kleingerechnet, reichen vorne und hinten nicht und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei”, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands bei Vorstellung des Berichts.
Alternative Berechnung
Grundlage ist eine alternative Berechnung der Regelbedarfe, die sich strikt an das Statistikmodell hält. Dabei wurde auch die neue Berechnung für das Bürgergeld in zwei Schritten berücksichtigt: Zunächst werden als Basisfortschreibung wie gehabt die Lohnentwicklung (zu 30 Prozent) und die Preisentwicklung (70 Prozent) kalkuliert. Danach wird der regelbedarfsrelevante Preisindex im zweiten Quartal des aktuellen Jahres dem des Vorjahres gegenübergestellt.
Die Unterschiede kann man in der Auswertung der Kurzexpertise der Paritätische vergleichen.
Überprüfung empfehlenswert
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Einführung des Bürgergeldes eher um eine Mogelpackung handelt. Daher ist es ratsam, alle seine Bescheide von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
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