Bußgeldverfahren im SGB II – Was tun bei Owi-Vorwürfen durch das Jobcenter?

Bußgeldverfahren im SGB II – Was tun bei Ordnungswidrigkeitsvorwürfen durch das Jobcenter?

Wenn das Jobcenter Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorwirft, kann das einschüchternd wirken – vor allem, wenn ein Bußgeld droht. In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich und fundiert, was genau ein Bußgeldverfahren im SGB II bedeutet, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich am besten verhalten.

Ich unterstütze Sie gerne, wenn Sie betroffen sind.

🔍 Was ist eine Ordnungswidrigkeit im SGB II? (§ 63 SGB II)

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn bestimmte Mitwirkungspflichten verletzt wurden – z. B. durch:

  • Nichtangabe von Einkommen oder Änderungen,
  • Nichtvorlage von Unterlagen,
  • Nichtmeldung einer Erwerbstätigkeit,
  • Verletzung der Auskunfts- oder Vorlagepflicht.

Diese Verstöße können gemäß § 63 SGB II mit einem Bußgeld geahndet werden – aber nur, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden.

🧭 So läuft das Bußgeldverfahren ab – die 4 Phasen

  1. Vorverfahren
    – Sachverhaltsermittlung & Beweissicherung durch das Jobcenter.
  2. Zwischenverfahren
    – Prüfung eines möglichen Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.
  3. Gerichtliches Verfahren
    – Entscheidung durch das Amtsgericht.
  4. Vollstreckungsverfahren
    – Zwangsweise Durchsetzung der Geldbuße bei Nichtzahlung.

💡 Tipp: Bereits im Vorverfahren haben Sie das Recht, gehört zu werden. Nutzen Sie dieses Recht!

⚖️ Ihre Rechte im Bußgeldverfahren

Das Verfahren folgt klaren rechtsstaatlichen Grundsätzen:

  • Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG) – das Jobcenter entscheidet, ob überhaupt verfolgt wird.
  • Untersuchungsgrundsatz (§ 46 OWiG i. V. m. § 160 StPO) – auch entlastende Umstände müssen ermittelt werden.
  • Unschuldsvermutung – Sie müssen sich nicht selbst belasten.
  • Rechtliches Gehör (§ 55 OWiG) – vor jedem Bußgeldbescheid ist eine Anhörung Pflicht.
  • Verhältnismäßigkeit & Übermaßverbot – das Mittel muss angemessen sein.

👉 Sie haben das Recht zu schweigen – und sollten dieses im Zweifel auch nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, ziehen Sie rechtzeitig einen Anwalt hinzu. Ich bin gerne für Sie da.

🧠 Vorsatz oder Fahrlässigkeit – wann ist ein Bußgeld gerechtfertigt?

Vorsätzlich handelt, wer bewusst gegen Pflichten verstößt:

  • Absichtlich: Zielgerichtet, um einen Erfolg zu erreichen.
  • Direkt: Mit Wissen und Wollen.
  • Bedingt: „Ich nehme es billigend in Kauf.“

Fahrlässig handelt, wer seine Sorgfaltspflicht verletzt:

  • Unbewusst: Der Verstoß wurde nicht erkannt.
  • Bewusst: Der Verstoß wurde erkannt, aber ignoriert.
  • Leichtfertig: Besonders grober Pflichtverstoß.

📌 Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit darf ein Bußgeld verhängt werden!

💸 Welche Folgen kann das Bußgeldverfahren haben?

  • Verwarnungsgeld (§ 56 OWiG): Bei geringfügigen Fällen (5 € bis 35 €).
  • Bußgeldbescheid (§ 66 OWiG): Bei schwereren Pflichtverletzungen (bis zu 5.000 €).

📨 Vorher muss Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme (Anhörung) gegeben werden.

So verhalten Sie sich richtig – Ihre Checkliste

  • 📄 Was genau wird mir vorgeworfen?
  • 📚 Worauf stützt sich das Jobcenter?
  • 🧾 Wie war mein tatsächliches Verhalten?
  • 🛡️ Kann ich belegen, dass ich nichts falsch gemacht habe?
  • 🗣️ Habe ich mein Anhörungsrecht genutzt?
  • ⚖️ Lohnt sich ein Einspruch oder eine Klage?

👉 Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig und vertrete Ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter – notfalls auch vor Gericht.

Betroffen? Kontaktieren Sie mich frühzeitig!

Ein Bußgeldverfahren im Sozialrecht ist kein Routineverfahren – sondern ein eingriffsintensiver Vorgang, der gründlich vorbereitet und rechtlich abgesichert sein sollte.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp