Der Bund übernimmt die Gas-Kosten im Dezember 2022
Die Soforthilfe für Gaskunden im Dezember ist nun eine beschlossene Sache. Die Einmalzahlung vom Staat ist die Reaktion auf die sprunghaft gestiegenen Energiekosten, mit denen sich die Bürger in diesem Winter in Deutschland konfrontiert sehen. Durch die Einmalzahlung will die Bundesregierung den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen abfedern.
So bekommst du die Gas-Soforthilfe im Dezember
Wenn du mit Gas oder Fernwärme heizt, bekommst du für den Dezember eine Soforthilfe ausbezahlt. Der Bund übernimmt quasi Ddinen Dezember-Abschlag. Den bekommst du allerdings nicht unbedingt sofort.
Du heizt mit Gas
Deine Soforthilfe: Du bekommst einen Monatsanteil deines Jahresverbrauchs erstattet. Die Rechnung wird als Basis des Jahresverbrauchs, mit dem im September gerechnet wurde.
Lag der Beitrag im September zum Beispiel bei 12.000 kWh/Jahr, wird angenommen, du hättest auch im Dezember ein Zwölftel davon – also 1.000 kWh – verbraucht und musst die dann nicht bezahlen. Und zwar zu dem kWh-Preis, der im Dezember gilt.
Hast du gerade erst eine Preiserhöhung bekommen, wird die also berücksichtigt. Zusätzlich musst du auch den monatlichen Grundpreis im Dezember nicht bezahlen.
Wie Du an das Geld kommst: Hast du selbst einen Gasvertrag abgeschlossen, darfst du eine monatliche Überweisung oder einen Dauerauftrag im Dezember stoppen. Zieht dein Gasanbieter den Abschlag per Lastschrift ein, kann er das im Dezember unterlassen oder aber die Soforthilfe separat erstatten.
Als Mieter in einem Haus mit Gaszentralheizung hast Du keinen Vertrag, sondern zahlst Heizkosten an deinen Vermieter. Wenn deine Nebenkosten noch nicht erhöht wurden, droht erst mit der Betriebskostenabrechnung, die 2023 kommt, eine Nachzahlung. Deshalb bekommst du die Dezember-Hilfe auch erst 2023 auf die Betriebskostenabrechnung angerechnet.
Sonderfälle für Mieter: Wurde dein Abschlag seit Februar bereits erhöht, musst du den Erhöhungsanteil im Dezember nicht bezahlen. Sprich mit deinem Vermieter. Bist du seit Februar in ein neues Mietverhältnis gewechselt, darfst du deine Dezember-Zahlung pauschal um 25% kürzen.
In allen Fällen gilt: Differenzen zwischen der dir zustehenden Erstattung und dem erhaltenen Rabatt werden in der nächsten Jahresrechnung ausgeglichen.
Du heizt per Fernwärme
Deine Soforthilfe: Du bekommst als Rabatt den Abschlag, den du im September bezahlt hast. Pauschal wird dieser noch um 20% erhöht, um Preissteigerungen zu berücksichtigen.
Wie Du an das Geld kommst: Bis 31. Dezember muss die Soforthilfe bei dir angekommen sein. Dein Wärmelieferant kann auf deine monatliche Überweisung verzichten, dir den Rabatt separat auszahlen oder beides kombinieren.
Du heizt mit Öl oder Pellets
In diesem Fall bekommst du leider keine Soforthilfe. Heizöl ist im Vergleich zu Gas deutlich weniger im Preis gestiegen, sagt die Regierung.


Aktuelle Beiträge
- Bürgergeld-Erhöhung 2024 30. August 2023
- 200 € Zuschuss für alle 18-Jährige! – Kulturpass 19. Juni 2023
- Die Leistungen des Bildungspakets – Bürgergeld 2023 6. Januar 2023
- Jobcenter Landkreis Tuttlingen – Angemessene Miete ab 01.08.2022 12. Dezember 2022
Neueste Kommentare
- RABefort bei JobCenter Oberhausen || Angemessene Miete (KdU) ab 01.01.2018
- Erkan bei JobCenter Oberhausen || Angemessene Miete (KdU) ab 01.01.2018
- RABefort bei Wie verhält es sich, wenn das Kind noch Zuhause lebt, und verdient?
- RABefort bei Wie verhält es sich, wenn das Kind noch Zuhause lebt, und verdient?
- RABefort bei Wie verhält es sich, wenn das Kind noch Zuhause lebt, und verdient?
Archive
- August 2023
- Juni 2023
- Januar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- Juli 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- April 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- September 2019
- August 2019
- Juni 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
Kategorien
- Anrechnung von Einkommen
- Bochum
- Buergergeld
- Bürgergeld
- BVerfG
- Computer
- Corona-Zuschlag
- doppelte Mietzahlungen
- Dortmund
- Duisbrug
- Duisburg
- eingliederungsleistung
- Einmaliger Bedarf
- Essen
- Führerschein
- Hartz-4
- Hartz4 – Mitwirkungspflichten
- Jobcenter
- Jobcenter
- Jobcenter
- Jobcenter Köln
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Köln
- Köln
- Kosten
- Kosten für Schulbücher
- Mainz-Bingen
- Mietobergrenze
- Neue Regelsätze 2019
- NRW
- Oberhausen
- ppf2-schutzmasken
- Recklinghausen
- Sanktionen
- Sozialhilfe
- Umzug
- Uncategorized
- Widerspruch
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Sehr geehrter Herr Befort,
da ich meinen Abschlag für die Mainova selber bezahle, wie kann ich dann die Soforthilfe beantragen! Oder kommt diese im Januar 2023?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Antwort
Sabine Neidhardt
Guten Tag Frau Neidhardt,
wenn Sie den Vertrag direkt mit dem Versorger abgeschlossen haben, müssen Sie sich an den Versorger wenden. Es ist zwar vorgesehen, dass der Versorger in Ihrem Fall den Abschlag für Dezember auslässt bzw. Sie keinen Abschlag zahlen sollen. Daher sprechen Sie vorher mit dem Versorger, wie Sie das am besten machen sollen.
MfG RA Befort