Wann das Jobcenter auch höhere Miete übernehmen muss!

Wann das Jobcenter auch höhere Miete übernehmen muss!


Einführung: Wenn das Jobcenter Nein sagt – und Du trotzdem gewinnen kannst

Viele Menschen, die Bürgergeld (ehemals Hartz IV) beziehen, stehen früher oder später vor einem Dilemma: Sie finden eine Wohnung, die ihren speziellen Bedürfnissen entspricht – doch sie ist „zu teuer“ laut Jobcenter. Was tun? Ist die Wohnung damit automatisch vom Tisch?

Die gute Nachricht: Nein! In bestimmten Einzelfällen muss das Jobcenter auch unangemessen hohe Mieten übernehmen. Das bestätigte das Sozialgericht Aurich im Februar 2025 (Az.: S 55 AS 378/23).

In diesem Beitrag zeigen wir Dir:

  • Wann das Jobcenter eine zu hohe Miete übernehmen muss.
  • Was Du im Streitfall tun kannst.
  • Warum es sich lohnt, zu kämpfen – mit echten Fallbeispielen und Tipps!

Hintergrund des Falls: Wenn besondere Umstände alles ändern

Im entschiedenen Fall ging es um eine Mutter mit ihrer schwerbehinderten Tochter (Pflegegrad 5, Rett-Syndrom). Die beiden lebten beengt im Kinderzimmer der Großeltern. Als endlich eine geeignete Wohnung gefunden wurde – 75 m², 690 € Kaltmiete + 200 € NK/Heizung – sagte das Jobcenter: „Zu teuer.“

Trotzdem zogen Mutter und Kind ein. Das Jobcenter zahlte jedoch nur rund 514 € an Bruttokaltmiete. Erst das Sozialgericht entschied zugunsten der Familie: Die tatsächliche Miete von 790 € ist im Einzelfall „konkret angemessen“.


Wann das Jobcenter trotz zu hoher Miete zahlen muss – Die 5 wichtigsten Punkte

1. Konkrete statt abstrakter Angemessenheit

Normalerweise gelten Mietobergrenzen laut Wohngeldtabelle oder Konzepten der Kommune. Doch im Einzelfall zählt, ob Du objektiv keine andere Wohnung bekommen kannst.

✅ Laut Urteil: „Offenkundige außergewöhnliche Umstände“ rechtfertigen die Übernahme höherer Mieten.

2. Behinderung und Betreuungsaufwand erhöhen Chancen

Das Gericht betonte: Die Tochter hatte nachweisbare Zugangsbarrieren zum Wohnungsmarkt – lautes Verhalten, Vorbehalte von Vermietern, hoher Pflegeaufwand.

✅ Diese Umstände erschweren oder verhindern die Wohnungssuche – das Jobcenter muss das berücksichtigen.

3. Der ganze Haushalt zählt

Das Gericht stellte klar: Nicht nur die Mutter, sondern auch die schwerbehinderte Tochter muss berücksichtigt werden – als Teil der Bedarfsgemeinschaft.

4. Jobcenter muss Alternativen aufzeigen

Laut BSG darf das Jobcenter die Mietkosten nur dann kürzen, wenn es realistische und konkrete Hilfen oder Alternativen anbietet – was hier nicht geschah.

5. Es braucht kein „ständiges Suchen“

Wer durch Betreuungspflichten oder Behinderung keine Zeit oder Möglichkeit zur Wohnungssuche hat, muss das laut Gericht nicht dauerhaft nachweisen.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema

Muss ich erst in die teure Wohnung ziehen, bevor ich klagen kann?

Nein. Idealerweise beantragst Du vorher eine Zusicherung zur Kostenübernahme. Wenn diese abgelehnt wird, kannst Du trotzdem klagen.

Wie beweise ich, dass ich keine günstigere Wohnung finde?

Dokumentiere:

  • Alle Anfragen
  • Absagen (v.a. wegen Behinderung/Kinder)
  • Gespräche mit Vermietern
  • Betreuungsaufwand

👉 Ein ärztliches Attest oder Pflegestufe kann entscheidend sein!

Wie lange übernimmt das Jobcenter eine unangemessene Miete?

Solange keine zumutbare Alternative gefunden oder bereitgestellt wird – und die individuelle Situation keine andere Lösung zulässt.

Was tun, wenn das Jobcenter nur einen Teil der Miete zahlt?

Widerspruch gegen jeden neuen Bescheid einlegen – innerhalb eines Monats. Notfalls Klage beim Sozialgericht einreichen. Erfolgsaussichten sind gut, wenn Du objektive Hinderungsgründe hast.


Zahlen & Fakten: Warum viele betroffen sind

🔸 Laut Bundesagentur für Arbeit (2024) leben rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung im Bürgergeld-Bezug.
🔸 Über 62 % der Jobcenter-Leistungen betreffen Kosten der Unterkunft.
🔸 2023 wurde jede dritte Mietkostenzusicherung abgelehnt – häufig aus rein formalen Gründen.

Fazit: Viele Betroffene kämpfen mit realen Wohnungsproblemen – und sollten sich nicht einschüchtern lassen!


Fazit: Dein Recht auf ein würdiges Zuhause

Das Urteil aus Aurich ist ein starkes Signal: Menschliche Würde und reale Lebensbedingungen zählen mehr als Tabellenwerte.

Wenn Du oder jemand in Deiner Bedarfsgemeinschaft mit besonderen Herausforderungen lebt – ob durch Krankheit, Pflege oder soziale Hindernisse – dann hast Du gute Chancen, dass selbst überhöhte Mietkosten anerkannt werden müssen.

💡 Wichtig: Lass Dich beraten, dokumentiere Deine Situation – und gib nicht auf!


Sollten Sie noch Fragen oder Probleme mit dem Jobcenter haben, dann können Sie sich jederzeit bei uns melden:

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