Jobcenter in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurden die frühere Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die beispielsweise länger als ein Jahr arbeitslos sind oder deren Erwerbseinkommen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht – und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen – werden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
unterstützt. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Berechtigten zu stärken, damit sie ihren Lebensunterhalt zukünftig unabhängig von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus eigenen Mitteln bestreiten können.
53 Jobcenter in NRW
Im bevölkerungsreichsten Bundesland der Bundesrepublik „Nordrhein-Westfalen“ erfolgt die Leistungsgewährung durch insgesamt 53 Jobcenter.
In Nordrhein-Westfalen sind 18 von 53 Jobcentern sog. Optionskommunen. Die kreisfreien Städte oder Kreise, die sich für diese Lösung entschieden haben, unterstehen der Rechtsaufsicht des Landesarbeitsministeriums. Die anderen 35 Jobcenter werden als sogenannte „Gemeinsame Einrichtungen“ gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen getragen.
Einzelne Jobcenter in NRW im Überblick
- Aachen, Städte Region
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Borken
- Bottrop
- Coesfeld
- Dortmund
- Duisburg
- Düren
- Düsseldorf
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Essen
- Euskirchen
- Gelsenkirchen
- Gütersloh
- Hagen
- Hamm
- Heinsberg
- Herford
- Herne
- Hochsauerlandkreis
- Höxter
- Kleve
- Köln
- Krefeld
- Leverkusen
- Lippe
- Märkischer Kreis
- Mettmann
- Minden-Lübbecke
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Münster
- Oberbergischer Kreis
- Oberhausen
- Olpe
- Paderborn
- Recklinghausen
- Remscheid
- Rhein-Erft-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Kreis-Neuss
- Rhein-Sieg-Kreis
- Siegen-Wittgenstein
- Soest
- Solingen
- Steinfurt
- Unna
- Viersen
- Warendorf
- Wesel
- Wuppertal
Kostenfreie Prüfung der Bescheide
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