Mehrbedarfe im Bürgergeld: Ihre Rechte und Ansprüche nach § 21 SGB II
Erhalten Sie alle Mehrbedarfe, die Ihnen zustehen?
Viele Bürgergeld-Empfänger kennen ihre vollen Ansprüche nicht und verschenken so bares Geld. Besonders bei den sogenannten Mehrbedarfen nach § 21 SGB II bestehen häufig Wissenslücken – sowohl bei Betroffenen als auch manchmal bei den Sachbearbeitern im Jobcenter. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Mehrbedarfe und wie wir Ihnen mit einer kostenlosen Bescheidprüfung helfen können, keine Leistungen zu verschenken.
Was sind Mehrbedarfe überhaupt?
Mehrbedarfe sind zusätzliche finanzielle Leistungen zum regulären Bürgergeld-Regelsatz. Sie decken besondere Lebensumstände ab, die mit höheren Kosten verbunden sind. Das Gesetz erkennt an, dass bestimmte Personengruppen oder Lebenssituationen einen erhöhten finanziellen Bedarf haben, der nicht durch den Regelbedarf nach § 20 SGB II gedeckt ist.
Wichtig zu wissen:
- Für Mehrbedarfe ist in der Regel kein gesonderter Antrag nötig
- ABER: Das Jobcenter muss Kenntnis davon erhalten
Welche Mehrbedarfe gibt es und wer hat Anspruch?
1. Mehrbedarf für werdende Mütter (§ 21 Absatz 2)
- Ab wann? Ab der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats
- Höhe: 17% des maßgebenden Regelbedarfs
- Nachweis: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung
2. Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Absatz 3)
- Voraussetzung: Alleinige Sorge für minderjährige Kinder im gemeinsamen Haushalt
- Höhe: Je nach Anzahl und Alter der Kinder zwischen 12% und 60% des Regelbedarfs
- 36% bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei/drei Kindern unter 16 Jahren
- Bei mehr Kindern: 12% pro Kind (maximal 60%)
- Besonderheit beim Wechselmodell: Bei geteilter Betreuung steht beiden Elternteilen jeweils die Hälfte des Mehrbedarfs zu
3. Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen (§ 21 Absatz 4)
- Voraussetzung: Vollendetes 15. Lebensjahr, Behinderung mit Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und laufende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder an Bildung
- Höhe: 35% des individuellen Regelbedarfs
- Nachweis: Aktueller Bewilligungsbescheid des Rehabilitationsträgers
4. Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (§ 21 Absatz 5)
- Voraussetzung: Medizinisch begründete Notwendigkeit einer speziellen, deutlich kostenaufwändigeren Ernährung
- Höhe: Je nach Erkrankung unterschiedlich (z.B. bei Zöliakie 20%, bei bestimmten Krebserkrankungen 10%)
- Nachweis: Ärztliche Bescheinigung (idealerweise auf dem Formular „Anlage MEB“)
- Dauer: In der Regel für 12 Monate, bei unheilbaren Erkrankungen auch länger
5. Unabweisbare, besondere Bedarfe (§ 21 Absatz 6)
Diese „Härtefallregelung“ greift bei:
- Laufend benötigten Pflege- und Hygieneartikeln aus gesundheitlichen Gründen
- Kosten für Haushaltshilfen bei starker körperlicher Beeinträchtigung
- Fahrt- und Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit Kindern
6. Mehrbedarf für Schulbücher (§ 21 Absatz 6a)
- Umfasst: Kosten für vorgeschriebene Schulbücher, Arbeitshefte mit ISBN, digitale Schulbücher und Kosten für die entgeltliche Ausleihe
- Voraussetzung: Keine oder nur teilweise Lernmittelfreiheit
7. Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung (§ 21 Absatz 7)
- Voraussetzung: Warmwasser wird in der Wohnung erzeugt (z.B. durch Durchlauferhitzer) und nicht zentral über die Heizkosten abgerechnet
- Höhe: Pauschale je nach Alter und Regelbedarfsstufe
Wichtige Fallstricke und häufige Fehler
Bei der Beantragung und Bewilligung von Mehrbedarfen passieren leider immer wieder Fehler:
- Unzureichende Beratung: Jobcenter weisen nicht immer vollständig auf alle möglichen Mehrbedarfe hin
- Fehlende Nachweise: Insbesondere bei ernährungsbedingten Mehrbedarfen fehlt oft die korrekte ärztliche Dokumentation
- Falsche Berechnung: Bei mehreren Mehrbedarfen oder komplexen Fällen (z.B. Wechselmodell) kommt es häufig zu Rechenfehlern
- Übersehene Bedarfe: Besonders bei nicht standardmäßigen Situationen werden berechtigte Ansprüche manchmal übersehen
Kostenlose Bescheidprüfung: Nutzen Sie Ihr Recht!
Sie sind unsicher, ob Ihnen alle zustehenden Mehrbedarfe bewilligt wurden? Wir bieten Ihnen eine vollständig kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihrer Jobcenter-Bescheide an!
So funktioniert’s:
- Senden Sie uns Ihre aktuellen Bescheide per E-Mail oder über unsere Online-Anfrage (jupus) zu
- Unsere Experten prüfen Ihre Unterlagen auf fehlende oder falsch berechnete Leistungen
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Bescheid
- Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch beim Einlegen von Widersprüchen
Warum sollten Sie Ihre Bescheide prüfen lassen?
- Finanzieller Vorteil: Mehrbedarfe können Ihr monatliches Budget deutlich erhöhen
- Rechtssicherheit: Sie haben Gewissheit, alle Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten
- Keine Kosten und kein Risiko: Unsere Prüfung ist für Sie völlig kostenfrei
- Expertenwissen: Wir kennen die aktuellsten Regelungen und Rechtsprechungen
Fallbeispiel: Familie Schmidt erhielt nach unserer Bescheidprüfung einen zusätzlichen Mehrbedarf für die kostenaufwändige Ernährung sowie für die dezentrale Warmwasserbereitung. Über 3.000 € Nachzahlung und monatlich 126 € mehr waren das Ergebnis!
Fazit: Lassen Sie kein Geld liegen!
Mehrbedarfe nach § 21 SGB II sind ein komplexes Thema mit vielen Detailregelungen. Viele Betroffene verschenken unwissentlich Geld, das ihnen rechtmäßig zusteht. Mit unserer kostenlosen Bescheidprüfung stellen Sie sicher, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen gesetzlich zustehen.
Handeln Sie jetzt! Senden Sie uns Ihre Bescheide zur kostenlosen Prüfung zu. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre finanzielle Situation zu verbessern.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand der Gesetzgebung vom Mai 2025 wieder. Änderungen durch neue Gesetze, Verordnungen oder Rechtsprechung sind möglich.