Einmalzahlung (Bonus) und Sofortzuschlag
Der Bundestag hat nun der Einmalzahlung (Bonus) und Sofortzuschlag zugestimmt. Damit ist es offiziell jetzt verabschiedet und Kraft getreten.
Einmalzahlung von 200 Euro
Es wird insbesondere die Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten in Höhe von 200 € geregelt.
Betroffen sind Personen mit Leistungsbezug nach folgenden Gesetzen: § 73 SGB II (Hartz 4), § 144 SGB XII (Sozialhilfe), § 16 AsylbLG und § 88d BVG (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme).
Auszahlung ohne Antrag
Die Auszahlung ist für den Monat Juli 2022 vorgesehen und muss nicht gesondert beantragt werden.
Leistungsbezug im Juli 2022
Die Bundesregierung setzt mal wieder voraus, dass man im Juli 2022 in Bezug von oben genannten Leistungen ist. Sonst hat man keinen Anspruch auf den Bonus.
Der Bonus ist nur an erwachsene Personen gerichtet, die Regelbedarfsstufe 1 oder 2 bekommen.
Familienzuschuss von 100 Euro
Dazu wurde ein Familienzuschuss von 100 € pro Kind beschlossen (§ 6 Abs. 3 BKGG). Der Zuschuss ist an Kinder gerichtet, die jünger als 25 Jahre alt sind.
Die Auszahlung erfolgt im Juli 2022 über die Kindergeldstelle.
Kostenfreie Prüfung!
Sollten Sie keinen Bonus etc. erhalten haben, dann prüfen wir gern Ihren Anspruch für Sie kostenfrei.