Einmalzahlung (Bonus) und Sofortzuschlag
Der Bundestag hat nun der Einmalzahlung (Bonus) und Sofortzuschlag zugestimmt. Damit ist es offiziell jetzt verabschiedet und Kraft getreten.
Einmalzahlung von 200 Euro
Es wird insbesondere die Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten in Höhe von 200 € geregelt.
Betroffen sind Personen mit Leistungsbezug nach folgenden Gesetzen: § 73 SGB II (Hartz 4), § 144 SGB XII (Sozialhilfe), § 16 AsylbLG und § 88d BVG (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme).
Auszahlung ohne Antrag
Die Auszahlung ist für den Monat Juli 2022 vorgesehen und muss nicht gesondert beantragt werden.
Leistungsbezug im Juli 2022
Die Bundesregierung setzt mal wieder voraus, dass man im Juli 2022 in Bezug von oben genannten Leistungen ist. Sonst hat man keinen Anspruch auf den Bonus.
Der Bonus ist nur an erwachsene Personen gerichtet, die Regelbedarfsstufe 1 oder 2 bekommen.
Familienzuschuss von 100 Euro
Dazu wurde ein Familienzuschuss von 100 € pro Kind beschlossen (§ 6 Abs. 3 BKGG). Der Zuschuss ist an Kinder gerichtet, die jünger als 25 Jahre alt sind.
Die Auszahlung erfolgt im Juli 2022 über die Kindergeldstelle.
Kostenfreie Prüfung!
Sollten Sie keinen Bonus etc. erhalten haben, dann prüfen wir gern Ihren Anspruch für Sie kostenfrei.


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12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Bedeutet das mit der Zahlung für Juli oder mit der Zahlung am 31.7 ?
Hallo Frau Ruff,
die Zahlungen sollen mit den anderen Zahlungen bzw. zumindest zugleich ausgezahlt werden. Bei den kommunalen Jobcenter könnte es sich – wie bei den letzten Bonuszahlungen – verzögern. Wenn der Bonus nicht zusammen mit der sonstigen Zahlung kommen sollte, fragen Sie am besten gleich beim SB nach.
MfG RA Befort
Guten Tag. Ist es richtig das es erst am 31.7.2022 gezahlt wird?
Bonus geht am 23.07.22 raus
Beste Anwalt:)
Hallo bekommt man den Bonus auch wenn man Aufstockung bekommt?
Mfg S.S
Ja.
Komisch. Kinder sind doch auch im Leistungsbezug. Die haben bzw leiden doch am meisten und Speisen diese dann mit 100 Euro Bonus ab ? Unverschämt.
Frage mich warum Kindergeld und UvG grundsätzlich angerechnet werden darf, es als Einkommen gilt aber Kinder im Leistungsbezug keinen ALG 2 Bonus erhalten.
Laut dem was ich was den Bonus angeht in Höhe von 200 euro bisher geleseen habe – soll der betrag zusammen mit den Leistungen angewiesen werden . mir stellt sich nur die Frag Aktuell (wo ich die antwort darauf hier nicht entnehmen kann) – ob der betrag ende juni mit dem geld für july kommt oder ende july mit dem geld/leistungen für august…besten dank…
Guten Tag,
Bisher gibt es keine genau Mitteilung, wann der Bonus ausgezahlt werden soll. Wenn der Bonus zum Juli überweisen werden sollte, dann müsste das mit der normalen Leistung, also Ende Juni kommen.
Aber nicht alle JC unterstehen der Bundesagentur für Arbeit, die sog. kommunalen JC können die Auszahlung selbst bestimmen, so dass die Auszahlung evtl. auch im Laufe des Juli kommen kann.
Sollten Sie mit der normalen Leistung den Bonus nicht erhalten, dann fragen Sie am besten Ihre Sachbearbeiterin beim JC dazu.
MFG
RA Befort
Bekommt man den Bonus auch als Aufstocker??
Ja.