Bundesregierung will die 100%-Sanktion beim Bürgergel wieder einführen
Bundesregierung will sparen und greift dabei sogar in die Taschen der Ärmsten (Bürgergeld-Empfänger, ehemals Hartz IV).
Die aktuelle Bundesregierung, besteht aus der sog. Ampel-Kaolition (SPD, FDP und Gründe) hat einen Haushalt vorgelegt, welchen das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt hat. Also musste die Bundesregierung einen neuen Haushalt vorlegen, welcher eine Neuverschuldung nicht zulässt, die besonderen Partei-Wünsche aber weiter berücksichtigt.
Haushaltsloch von 60 Mrd. Euro
Dabei geht es um eine Summe von 60.000.000.000 – Milliarden – Euro.
Bürgergeld: 1,5 Mrd. Euro
Bei der Suche nach den fehlenden Milliarden geht die Bundesregierung jetzt an das Bürgergeld ran. Finanzminister Christian Lindner sieht hier Einsparpotenzial und spricht von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Man müsse „den Sozialstaat treffsicherer machen“, sagt der FPD-Politiker. Unter andere müsse es Sanktionen für „Verweigerer von Arbeitsangeboten“ geben.
Bereits zuvor wurde bekannt, dass der erst im Juli 2023 eingeführte Bürgergeld-Bonus gestrichen wird. Durch ihn bekamen Bürgergeldempfänger 75 Euro monatlich, wenn sie an einer Weiterbildungsmaßnahmen teilnahmen.
Total-Sanktionen für »Totalverweigerer« beim Bürgergeld
Die Ampel-Koalition hat sich in einer der letzten Sitzungen darauf geeinigt, dass es künftig mehr Härte gegen arbeitsunwillige Bürgergeld-Empfänger geben soll.
Demnach soll beim Bürgergeld eine Regelung für »Totalverweigerer« eingeführt werden. Die umstrittene Maßnahme war von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im Dezember angekündigt worden. Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit keine Zahlungen mehr bekommen.
Heils Plänen zufolge soll der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro (Stand: 2024) im Monat (für Alleinstehende) komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.
Regelung soll auf 2 Jahre befristet werde
Die Bundesregierung hat schärfere Sanktionen für Bürgergeld-Bezieher geplant, nun kommt die Regelung wohl mit zeitlicher Begrenzung. Die schärferen Sanktionen soll es dem Kompromiss zufolge zunächst nur befristet für zwei Jahre geben.
Die geplante Regelung sieht die Möglichkeit vor, dass Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Regelungen zum Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung sind auf zwei Jahre nach Inkrafttreten befristet“, sieht eine Neufassung eines Änderungsantrags für das Haushaltsfinanzierungsgesetz vor.
Nach zwei Jahren wird alles erneut geprüft
Ob die Möglichkeit der 100%-Sanktionen nach zwei Jahren dauerhaft bleiben soll, soll dann auf Basis einer Überprüfung entschieden werden. Das Bundesarbeitsministerium soll dafür mit der Bundesagentur für Arbeit und ihrem Forschungsinstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung abstimmen, wie diese in die ohnehin laufende Evaluation des Bürgergeldes einbezogen werden kann.
Sanktions-Urteil des Bundesverfassungsgericht
Bereit mit Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az. – 1 BvL 7/16 -) wurde festgestellt, dass eine Kürzung des Existenzminimums auf maximal 30 % und unter Beachtung besonderer Gründe zulässig wäre.
Auf den ersten Blick scheint der Fall also klar zu sein: 100%-Sanktion geht nicht. Doch Vorsicht, in der Begründung des Urteils finden sich zwei „Aber“.
Verbot von Bürgergeld-Sanktionen wurde nicht ausgesprochen
Ein absolutes Verbot wurde damals nämlich nicht ausgesprochen. Beanstandet wurde die mangelnde Begründung für die weitgehenden Sanktionen. Der Gesetzgeber habe nicht belegt, dass Kürzungen von mehr als der Hälfte des Existenzminimums dem Zweck dienen, Hartz IV-Empfänger:innen wieder in Arbeit zu bringen. Sie könnten sogar den gegenteiligen Effekt haben, dass Langzeitarbeitslose nämlich „aus dem System aussteigen“, sprich in Verweigerungshaltung gehen. Außerdem drohe Obdachlosigkeit und Verelendung, weil die Übernahme von Wohnungs- und Heizungskosten erst nach erfolgter Wohnungskündigung möglich sei.
Im Ergebnis wurde damit der vollständige Entzug der Leistung zwar aktuell, aber nicht völlig ausgeschlossen. Im Umkehrschluss: Werden Miet- und Heizungskosten übernommen und kann durch Untersuchungen belegt werden, dass diese Sanktionen wirksam sind und ihren Zweck erfüllen, geht es doch. Das ist das erste „Aber“.
Streichung von Bürgergeld wenn eine Arbeit verweigert wird
Das zweite „Aber“ findet sich auf Seite 39 des Urteils. Diese Passage dürfte jetzt entscheidend werden. Eine vollständige Streichung des Existenzminimums ist auch dann möglich, wenn Hartz IV-Empfänger:innen „es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern.“ In solchen Fällen liege nämlich keine Bedürftigkeit vor. Werde eine tatsächlich existierende und zumutbare Erwerbstätigkeit „ohne wichtigen Grund“ willentlich verweigert, „ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen“.
Mit Widerspruch können Sie sich wehren!
Wenn man schon die Regierung nicht vorzeitig abwählen kann, dann muss man sich gegen die Behörden-Willkür zur Wehr setzen.
Es ist eine Art General-Streik notwendig, der zur Veränderung führen kann. Dazu kann jeder Einzelne gegen jeden Bescheid einen Widerspruch einlegen. Dadurch könnten die Behörden so unter Druck geraten, dass zum Schluss die Regierung nachgeben würde.
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