Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt – Termine 2023
Das Bürgergeld wird zum 01.01.2023 eingeführt. Viele Regelungen werden wie auch bei Hartz-IV beibehalten.
Neuer Antrag auf Bürgergeld?
Wer jetzt SGB II-Leistungen (sog. Hartz-IV) bewilligt bekommen hat, und der Bewilligungszeitraum über den 01.01.2023 weiter läuft, braucht keinen neuen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag auf Bürgergeld muss nur in zwei Fällen gestellt werden:
- wenn ab dem 01.01.2023 erstmals SGB II-Leistungen/ Bürgergeld beantragt wird und
- wenn die aktuelle Bewilligung zum 31.12.2022 endet, dann muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Höhe von Bürgergeld in 2023
Bedarfsstufe Bürgergeld | Höhe Regelsatz im Monat |
---|---|
Alleinstehende Erwachsene | 502,00 € |
Volljährige Partner:innen | 451,00 € |
Kinder (14-17 Jahre) | 420,00 € |
Kinder (6-13 Jahre) | 348,00 € |
Kinder bis fünf Jahre | 318,00 € |
Auszahlungstermine für 2023
- Januar 2023: Freitag, 30.12.2022
- Februar 2023: Dienstag, 31.01.2023
- März 2023: Dienstag, 28.02.2023
- April 2023: Freitag, 31.03.2023
- Mai 2023: Freitag, 28.04.2023
- Juni 2023: Mittwoch, 31.05.2023
- Juli 2023: Freitag, 30.06.2023
- August 2023: Freitag, 28.07.2023
- September 2023: Donnerstag, 31.08.2023
- Oktober 2023: Freitag, 29.09.2023
- November 2023: Dienstag, 31.10.2023
- Dezember 2023: Donnerstag, 30.11.2023
- Januar 2024: Freitag, 29.12.2023
Die Auszahlung kann je nach Jobcenter um ein bis zwei Tage variieren. Allerdings muss das Bürgergeld zum 01. des Monats auf dem Konto der Berechtigten gutgeschrieben sein und zur Verfügung stehen.
Falschberechnungen zu erwarten!
Aufgrund der Streitigkeiten innerhalb der Parteien im Bundestag und der recht kurzfristigen Einführung des Bürgergeld, haben viele Jobcenter bereits angekündigt, dass die es nicht rechtzeitig schaffen würden.
Wir gehen daher von einer Vielzahl von Mehr-Falschberechnungen aus. Unsere Empfehlung ist daher, jeden Bescheid, der die Leistungen ab dem 01.01.2023 regelt von Experten überprüfen zu lassen.
Wir prüfen Ihre Bescheide kostenfrei und ohne Risiko!


Aktuelle Beiträge
- Die Leistungen des Bildungspakets – Bürgergeld 2023 6. Januar 2023
- Jobcenter Landkreis Tuttlingen – Angemessene Miete ab 01.08.2022 12. Dezember 2022
- Bürgergeld – Auszahlungstermine 2023 7. Dezember 2022
- Miete & Nachzahlung für 2021 & 2022 von Jobcenter / Sozialamt zurück holen! 5. Dezember 2022
Neueste Kommentare
- RABefort bei Hartz 4 – Mitwirkungspflichten (Teil 1)
- Bock bei Hartz 4 – Mitwirkungspflichten (Teil 1)
- RABefort bei Wie verhält es sich, wenn das Kind noch Zuhause lebt, und verdient?
- RABefort bei Wie verhält es sich, wenn das Kind noch Zuhause lebt, und verdient?
- RABefort bei Hartz4 – Mitwirkungspflichten (Teil 2)
Archive
- Januar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- Juli 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- April 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- September 2019
- August 2019
- Juni 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
Kategorien
- Anrechnung von Einkommen
- Bochum
- Buergergeld
- Bürgergeld
- BVerfG
- Computer
- Corona-Zuschlag
- doppelte Mietzahlungen
- Dortmund
- Duisbrug
- Duisburg
- eingliederungsleistung
- Einmaliger Bedarf
- Essen
- Führerschein
- Hartz-4
- Hartz4 – Mitwirkungspflichten
- Jobcenter
- Jobcenter
- Jobcenter
- Jobcenter Köln
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Köln
- Köln
- Kosten
- Kosten für Schulbücher
- Mainz-Bingen
- Mietobergrenze
- Neue Regelsätze 2019
- NRW
- Oberhausen
- ppf2-schutzmasken
- Recklinghausen
- Sanktionen
- Sozialhilfe
- Umzug
- Uncategorized
- Widerspruch
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo, ich wohne getrennt von meinen Mann und seit 3/2022
Seit Januar 2023 er ist ausgesogen mit meinem Sohn zusammen und ich bin mit meiner Tochter und Neffen ( Pflegesohn ) zu Hause geblieben.
Ich bin seit 11/2022 wieder beim Jobcenter angemeldet. Vorher ich habe so 1400 € bekommen jetzt Jobcenter gibt meiner Töchter (15 Jahre alt )nur 210€
Guten Tag.
In Ihrem Fall könnte sich eine Überprüfung des Bescheides lohnen.
Schicken Sie uns den Bescheid seit dem 01.11.2022 zur kostenlosen Prüfung zu. Danach werde ich mich bei Ihnen zurückmelden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Befort
Hallo,
Ich bekomme wenig Geld
Guten Tag,
gerne können Sie mir Ihren Bescheid zur kostenlosen Prüfung zuschicken. Sollte das JC Ihnen zu wenig Leistung bewilligt haben, dann werde ich das Problem herausfinden und dann können wir das weitere Vorgehen besprechen.
MfG RA Befort