Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt – Termine 2023
Das Bürgergeld wird zum 01.01.2023 eingeführt. Viele Regelungen werden wie auch bei Hartz-IV beibehalten.
Neuer Antrag auf Bürgergeld?
Wer jetzt SGB II-Leistungen (sog. Hartz-IV) bewilligt bekommen hat, und der Bewilligungszeitraum über den 01.01.2023 weiter läuft, braucht keinen neuen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Ein Antrag auf Bürgergeld muss nur in zwei Fällen gestellt werden:
- wenn ab dem 01.01.2023 erstmals SGB II-Leistungen/ Bürgergeld beantragt wird und
- wenn die aktuelle Bewilligung zum 31.12.2022 endet, dann muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Höhe von Bürgergeld in 2023
Bedarfsstufe Bürgergeld | Höhe Regelsatz im Monat |
---|---|
Alleinstehende Erwachsene | 502,00 € |
Volljährige Partner:innen | 451,00 € |
Kinder (14-17 Jahre) | 420,00 € |
Kinder (6-13 Jahre) | 348,00 € |
Kinder bis fünf Jahre | 318,00 € |
Auszahlungstermine für 2023
- Januar 2023: Freitag, 30.12.2022
- Februar 2023: Dienstag, 31.01.2023
- März 2023: Dienstag, 28.02.2023
- April 2023: Freitag, 31.03.2023
- Mai 2023: Freitag, 28.04.2023
- Juni 2023: Mittwoch, 31.05.2023
- Juli 2023: Freitag, 30.06.2023
- August 2023: Freitag, 28.07.2023
- September 2023: Donnerstag, 31.08.2023
- Oktober 2023: Freitag, 29.09.2023
- November 2023: Dienstag, 31.10.2023
- Dezember 2023: Donnerstag, 30.11.2023
- Januar 2024: Freitag, 29.12.2023
Die Auszahlung kann je nach Jobcenter um ein bis zwei Tage variieren. Allerdings muss das Bürgergeld zum 01. des Monats auf dem Konto der Berechtigten gutgeschrieben sein und zur Verfügung stehen.
Falschberechnungen zu erwarten!
Aufgrund der Streitigkeiten innerhalb der Parteien im Bundestag und der recht kurzfristigen Einführung des Bürgergeld, haben viele Jobcenter bereits angekündigt, dass die es nicht rechtzeitig schaffen würden.
Wir gehen daher von einer Vielzahl von Mehr-Falschberechnungen aus. Unsere Empfehlung ist daher, jeden Bescheid, der die Leistungen ab dem 01.01.2023 regelt von Experten überprüfen zu lassen.
Wir prüfen Ihre Bescheide kostenfrei und ohne Risiko!
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