Bürgergeld-Erhöhung 2024

Regelsatz-Erhöhung zum 01.01.2024

Wie jedes Jahr, werden die Bürgergeld-Regelsätze zum 01.001.2024 angepasst werde. Der Regelsatz soll um 12 Prozent auf 563 Euro steigen. Das teilte heute der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag mit.

Regelsatz steigt auf 563 Euro

Zum 01.01.2024 steigt das Bürgergeld für einen erwachsenen Single auf den Betrag von 563 Euro im Monat zuzüglich den Unterkunftskosten. Diese Anpassung der Regelleistungen geht aus einer aktuellen Erklärung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) hervor, der die Maßnahme als “erheblichen Schritt” bezeichnete.

Erhöhung um ca. 12 Prozent

Insgesamt wird der Regelsatz für einen alleinstehenden Bedürftigen im Jahr 2024 um knapp zwölf Prozent ansteigen – von derzeit 502 Euro auf geplante 563 Euro. Auch für volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften sind Erhöhungen geplant: von bisher 451 Euro auf 506 Euro monatlich.

Erhöhung Bürgergeld Regelsatz 2024 nach Regelbedarfsstufen 2023 2024 Erhöhung
Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 Euro 563 Euro + 61 Euro
Je volljähriger Partner einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 Euro 506 Euro + 55 Euro
Unter 25-jährige im Haushalt der Eltern bzw.
ohne Zustimmung ausgezogene unter 25-jährige sowie Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 Euro 451 Euro + 49 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren
(Regelbedarfsstufe 4)
420 Euro 471 Euro +5 1 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren
(Regelbedarfsstufe 5)
348 Euro 390 Euro + 42 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahren
(Regelbedarfsstufe 6)
318 Euro 357 Euro + 39 Euro

Erhöhung von Schulbedarf 2024

Mehr Hilfen gibt es ab 2024 auch für Schulsachen. Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf steigt um 21 Euro auf 195 Euro je Kind und pro Jahr. Diese werden jeweils zum 01. Februar sowie zum 01. August des jeweiligen Jahres ausgezahlt.


 

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