Regelsatz-Erhöhung zum 01.01.2024
Wie jedes Jahr, werden die Bürgergeld-Regelsätze zum 01.001.2024 angepasst werde. Der Regelsatz soll um 12 Prozent auf 563 Euro steigen. Das teilte heute der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag mit.
Regelsatz steigt auf 563 Euro
Zum 01.01.2024 steigt das Bürgergeld für einen erwachsenen Single auf den Betrag von 563 Euro im Monat zuzüglich den Unterkunftskosten. Diese Anpassung der Regelleistungen geht aus einer aktuellen Erklärung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) hervor, der die Maßnahme als “erheblichen Schritt” bezeichnete.
Erhöhung um ca. 12 Prozent
Insgesamt wird der Regelsatz für einen alleinstehenden Bedürftigen im Jahr 2024 um knapp zwölf Prozent ansteigen – von derzeit 502 Euro auf geplante 563 Euro. Auch für volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften sind Erhöhungen geplant: von bisher 451 Euro auf 506 Euro monatlich.
Erhöhung Bürgergeld Regelsatz 2024 nach Regelbedarfsstufen | 2023 | 2024 | Erhöhung |
---|---|---|---|
Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) |
502 Euro | 563 Euro | + 61 Euro |
Je volljähriger Partner einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) |
451 Euro | 506 Euro | + 55 Euro |
Unter 25-jährige im Haushalt der Eltern bzw. ohne Zustimmung ausgezogene unter 25-jährige sowie Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) |
402 Euro | 451 Euro | + 49 Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahren (Regelbedarfsstufe 4) |
420 Euro | 471 Euro | +5 1 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren (Regelbedarfsstufe 5) |
348 Euro | 390 Euro | + 42 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren (Regelbedarfsstufe 6) |
318 Euro | 357 Euro | + 39 Euro |
Erhöhung von Schulbedarf 2024
Mehr Hilfen gibt es ab 2024 auch für Schulsachen. Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf steigt um 21 Euro auf 195 Euro je Kind und pro Jahr. Diese werden jeweils zum 01. Februar sowie zum 01. August des jeweiligen Jahres ausgezahlt.
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