Aktuelle Bescheide von Jobcenter sind fehlerhaft – Wir holen für Sie die Nachzahlung – kostenlos!

Aktuelle Bescheide von Jobcenter sind fehlerhaft – Wir holen für Sie die Nachzahlung – kostenlos!

Der Gesetzgeber hat Ende 2024 beschlossen, dass zum 01.01.2025 folgende Leistungen erhöht werden:

  • Sofortzuschlag
  • Kindergeld
  • Unterhaltsvorschuss

 

Sofortzuschlag

Der Sofortzuschlag ist eine Leistung, die das Jobcenter in der Regel zusammen mit dem übrigen Bürgergeld überweist. Es handelt sich um einen Anspruch der Kinder.

 

Kindergeld und Unterhaltsvorschuss

Das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss werden wiederum als Einkommen zu 100% angerechnet. Die Anrechnung darf jedoch nur bei dem jeweiligen Kind als Einkommen erfolgen und darf nicht übertragen werden. Eine Ausnahme stellt das Kindergeld dar.

 

Jobcenter verrechnet die Erhöhungen gegeneinander

Anstatt die Erhöhung von Sofortzuschlag zum 01.01.2025 den Kindern auszuzahlen, haben die Jobcenter alles einfach einbehalten und gegeneinander verrechnet.

 

Verrechnung ist eigentlich eine Rückforderung

Rechtlich gesehen stellt die Verrechnung von der Erhöhung von Kindergeld und dem Unterhaltsvorschuss mit der Erhöhung von Sofortzuschlag eine Rückforderung von Bürgergeld dar.

 

Besondere Schutzvorschriften

Im Rahmen einer Rückforderung, die einen Eingriff in die rechte der Bürger darstellt, hat jede Behörde besondere Schutzvorschriften zu beachten und zu befolgen.

 

Jobcenter missachtet alle Schutzvorschriften

Diese Schutzvorschriften wurde hier von allen Jobcentern nicht beachtet, daher sind alle Bescheide, die die Erhöhung von Sofotzuschlag, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss regeln, rechtswidrig.

 

Zu wenig Bürgergeld erhalten

Durch die Verrechnung haben die Betroffenen im Januar 2025 weniger Bürgergeld ausgezahlt bekommen, als ihnen gesetzlich zusteht.

 

Nachzahlung von Jobcenter erhalten

Gerne sorge ich dafür, dass alle Betroffenen von den Jobcentern eine Nachzahlung bekommen! 100% kostenlos!

 

Schicken Sie uns die betroffenen Bescheide vom 11.01.2025 bzw. später zu, über:

eMail: info@befort.legal

WhatsApp: 0152 27571212

Facebook-Messenger: Stefan Befort

Wir werden Ihre Bescheide prüfen und dafür sorgen, dass Sie die Nachzahlung erhalten. Hierbei entstehen für Sie keine Kosten.

 

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