Ab Januar 2022 gibt es für alle Hilfebedürftige mehr Geld, die auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen um zwei Euro.
Regelleistungen in Übersicht
Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 404 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 360 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 360 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 Euro (+2 Euro) |
Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 Euro (+2 Euro) |
Regelbedarfsstufe 6 |
Erhöhung oder Reduzierung?
Die Bundesregierung hat von Anfang an die Regelsätze bewusst niedrig gerechnet. Nun sind die 2 Euro bzw. 3 Euro wirklich kein großer Sprung der neuen Ampel-Koalition. Bis das Bürgergeld kommt und wie es ausgestaltet sein wird, wird noch einige Zeit vergehen. Bei der seit über 30 Jahren höchsten Inflation, bedeutet die Erhöhung zum 01.01.2022 wohl eher eine weitere Reduzierung, denn die Preiserhöhungen in BRD schlucken die geringe Erhöhung der Regelsätze noch vor dem Inkrafttreten auf.
Wehrt euch!
Lasst alle eure Bescheide kostenfrei prüfen. So könnt Ihr sicher sein, dass die Leistungen von den Jobcenter und Sozialämtern wenigsten nicht weiter fehlerhaft berechnet werden.


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